Innen/Bestattungsgesetz

Dr. Ekkehard Klug: Ein gut gemeinter, aber schlecht gemachter Gesetzentwurf

„Der vorliegende Gesetzentwurf ist sicher gut gemeint; er ist aber leider auch schlecht gemacht.

 

Die kommunalen Landesverbände haben in der Anhörung vor allem die erheblichen Kosten angesprochen, die ein solches Gesetz mit sich brächte.

 

Es führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand. Erfahrungswerte und Daten über neue Genehmigungsverfahren lägen nicht vor; klar sei jedoch, dass dieser erhöhte Aufwand letzten Endes wegen des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung vom Land zu tragen sei.

 

Und darüber hinaus werde auch zusätzliches Personal für die Kontrolle der neuen Regelungen benötigt. Auch dafür müsste logischerweise am Ende das Land bezahlen, wenn es den Kommunen neue Pflichten auferlegt.

 

Ich meine, in der Politik muss man bei neuen Maßnahmen auf den Unterschied zwischen ‚must be‘ und ‚nice to have‘ achten.

 

Für die von den Piraten vorgeschlagenen Änderungen des Bestattungsgesetzes Landesgeld auszugeben, halte ich nicht für sinnvoll, solange wir dringendere Bedarfe in der Bildung und bei der inneren Sicherheit noch nicht durch die nötigen Investitionen befriedigt und abgesichert haben.

 

Es geht bei den vorgeschlagenen Änderungen des Bestattungsgesetzes aber nicht nur um finanzielle Fragen.

 

Der Leiter des Kieler Bürger- und Ordnungsamtes hat in der Anhörung durch den Innen- und Rechtsausschuss am 7. September auf nachbarschaftliche Probleme bei der Ausbringung von Asche auf Privatgrundstücken hingewiesen.

 

Es ist in der Tat nicht auszuschließen, dass sich Anwohner in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt fühlen, wenn die Nachbarn die Asche verstorbener Angehörigen auf ihrem Grundstück ausstreuen und wenn dann der im Lande zwischen Nord- und Ostsee nicht zu knapp bemessene Wind diese Asche dann herüberweht.

 

Schließlich sei darauf hingewiesen, dass der Gesetzesvorschlag die Möglichkeit zu missbräuchlichen Anwendungen eröffnet.

 

Er könnte auch dazu führen, dass Angehörige sich einfach aus Kostengründen dazu entschließen, die Asche von Verstorbenen zu verstreuen, statt die Kosten für eine ‚normale‘ Beisetzung zu übernehmen.

 

Alles in allem überwiegen die Nachteile aus meiner Sicht eindeutig die Vorteile. Deshalb wird die FDP-Fraktion gegen den Vorschlag stimmen.“