„Es bleibt bei einer eklatanten Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit im Strafvollzug. Dies geht zu Lasten der Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten, die ohnehin schon über die Maßen belastet sind und denen nun weitere, von vornherein kaum erfüllbare Pflichtaufgaben auferlegt wurden.
Es ist zudem auch gegenüber den Inhaftierten unbillig, durch ein neues Gesetz Erwartungen zu wecken, um dann die Rechte der Gefangenen dadurch einzuschränken, dass eine sachgerechte Personalausstattung in den Justizvollzugsanstalten wider besseres Wissen unterbleibt.
Die Justizministerin muss die Vollzuganstalten endlich so ausstatten, wie es zur Wahrung der grundrechtlich begründeten Ansprüche Gefangener erforderlich wäre.
Ansonsten wird die Resozialisierung der Gefangenen und damit letztlich auch die Gewährleistung der Sicherheit der Allgemeinheit Schaden nehmen.“