„Der Antrag der CDU bezieht sich auf einen Modellversuch, der vor zwei Jahren in Hessen ausgewertet worden ist. Die dort erhobene Behauptung, durch den Einsatz von Body-Cams seien gewaltsame Übergriffe auf Polizeibeamte um 37 Prozent zurückgegangen, klingt bombastisch, ist aber bei näherem Hinsehen ziemlich fragwürdig.
Punkt 1:
Der Befund bezieht sich auf die stolze Zahl von 14 Fällen. Das ist für jeden, der etwas von Statistik versteht, jedenfalls für die Ableitung genereller Schlussfolgerungen eine geradezu lächerlich niedrige Zahl.
Punkt 2:
Während der Versuchsphase sind die hessischen Polizeibeamten immer zu dritt unterwegs gewesen, und nicht, wie sonst allgemein üblich, im Zweierteam. Mit anderen Worten: Ob nicht allein die um 50 Prozent erhöhte ‚Mannstärke‘ Attacken verhindert hat, lässt sich angesichts sich solchermaßen verunglückter Versuchsbedingungen überhaupt nicht ausschließen.
Und das, meine Damen und Herren, entwertet die Aussagekraft dieses hessischen Modellversuchs dermaßen, dass man sich wirklich darüber wundern muss, wie die hiesige CDU-Landtagsfraktion ausgerechnet diesen komplett nichtssagenden Modellversuch aus Frankfurt am Main zum Kronzeugen für ihre Initiative erheben kann.
Dies lässt meines Erachtens eher auf einen christdemokratischen Argumentationsnotstand schließenden – man will etwas unbedingt im Landtag beschließen und greift zur Begründung selbst zu den haarsträubendsten Argumenten.
Ich meine, wenn man über den Einsatz von Body-Cams – wann, und unter welchen Bedingungen – diskutiert, so sollte dies auf der Grundlage einer soliden Analyse erfolgen und nicht aus ‚blauem Dunst’ heraus.
Die derzeitige Ausgestaltung des Einsatzes polizeilicher Body-Cams lässt mit Blick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erhebliche Zweifel aufkommen, ob ein solcher Einsatz verfassungskonform wäre. Hierzu sind insbesondere Fragen nach der hinlänglichen Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlagen zu prüfen, sowie ferner ebenso Fragen der Verhältnismäßigkeit solcher Einsätze. Es geht also um notwendige verfahrensrechtliche Konkretisierungen, die in jedem Fall einer Zustimmung zu solchen Einsätzen – unter bestimmten Voraussetzungen – vorausgehen müssen.
Es geht mithin nicht nur um die Frage nach dem polizeilichen Nutzen der Body-Cams, um den es ja in dem total missglückten hessischen Modellversuch gegangen ist.
Hilfreich wäre es sicher auch, durch eine wissenschaftliche Untersuchung erst einmal zu klären, welche Wirkung die Einführung von Videokameras zur Eigensicherung in Polizeifahrzeugen mit sich gebracht hat, bevor man schon über eine Erweiterung der Überwachung mit Hilfe von Body-Cams beschließen will.
Die FDP-Fraktion ist bereit, all diese Fragen konstruktiv weiter zu prüfen, aber nicht in der naiv-blauäugigen Form, wie sie in dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion bedauerlicherweise offen zutage tritt. Den Antrag lehnen wir ab.“