Beamte/Beamtengesetz

Dr. Ekkehard Klug: Gesetzentwurf der Landesregierung ist kein „großer Wurf“

„Mit dem Gesetzentwurf Drucksache 18/1247 hat die FDP-Fraktion vorgeschlagen, die gesundheitlichen Anforderungen bei Verbeamtungen insoweit etwas zu reduzieren, als der Prognosezeitraum dabei auf fünf Jahre verkürzt werden sollte.

 

Anlass dazu hatte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2013 gegeben, das den Prognosemaßstab zugunsten der Bewerber abgesenkt hatte. Angesichts der über einen langen Zeitraum abzugebenden Prognose dürften – so die Richter des Bundesverwaltungsgerichts – die Anforderungen an den Nachweis der gesundheitlichen Eignung nicht überspannt werden.

 

Schließlich ist in diesem Zusammenhang auch der medizinische Fortschritt zu bedenken, der in vielen Fällen auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen eine berufliche Tätigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ermöglicht. Es ist davon auszugehen, dass der weitere medizinische Fortschritt dies in Zukunft noch besser gewährleisten kann.

 

Der mitberatende Sozialausschuss hat bei Enthaltung der CDU mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme des FDP-Gesetzentwurfes empfohlen. Im Innen- und Rechtsausschuss haben dagegen heute morgen alle Fraktionen mit Ausnahme der FDP gegen unseren Entwurf gestimmt.

 

 

Ausführlich wurde im Ausschuss in den vergangenen Monaten der Regierungsentwurf zur Modernisierung des Landesbeamtenrechts (Drucksache 18/3154) beraten.

 

Der Vorschlag der Landesregierung umfasst vor allem Regelungen als Nachvollzug von bundesgesetzlichen Regelungen und zur Umsetzung von EU-Recht.

 

Kritikpunkte aus der Anhörung waren u.a:

 

  • Es fehlt an Instrumenten, die zur Gewinnung und Förderung von qualifiziertem Nachwuchs erforderlich sind; durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit kann der Generationswechsel nicht gelingen, vielmehr wird er durch ein längeres Verbleiben im Beruf nur verzögert und damit erschwert.

 

  • Die Amtszulage (A 13 Z) ist auf den höheren Dienst beschränkt, was zu einer Benachteiligung des gehobenen Dienstes führt.

 

  • In Ergänzung hierzu erscheint es zudem geboten, auch die seit Einführung der R-Besoldung in den 1970-iger Jahren im Wesentlichen unverändert gebliebene Struktur der Stellenbewertung im höheren Justizdienst in den Blick zu nehmen, um sie an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.

 

  • Die GdP Schleswig-Holstein bemängelte: Es sei nicht zu erkennen, dass der Gesetzentwurf zu einer Attraktivitätssteigerung gerade für diejenigen, die neu in den Dienst treten sollten, führe; eher sei es der Fall, dass man attraktive Maßnahmen für diejenigen plane, die sich am Ende ihrer Karriere befänden.

 

Positiv ist aus Sicht der FDP vor allem die Ermöglichung einer ‚Insel-Zulage‘, also der Berücksichtigung besonderer Rahmenbedingungen an bestimmten Dienstorten.

 

Insgesamt ist der vorliegende Entwurf, auch nach einigen in der Beschlussempfehlung des Ausschuss enthaltenen Verbesserungen, aber doch noch zu sehr von einem ‚Klein-Klein‘ geprägt;

 

Es handelt sich dabei jedenfalls nicht um einen ‚großen Wurf’ zur Steigerung der Attraktivität des Landesdienstes im Wettbewerb um die knapper werdenden Nachwuchskräfte.

 

Die FDP-Fraktion wird sich daher in der Abstimmung der Stimme enthalten.“