Innen/Flüchtlingspolitik

Dr. Ekkehard Klug: Im schlimmsten Fall dient der Vorschlag dazu, politische Gegner abzustrafen

„Für aus dem Amt ausgeschiedene Landesminister sollte es über eine Anzeigepflicht hinaus keine Regelungen geben, die ihre nachfolgende berufliche Tätigkeit einschränken. Auf jeden Fall sollte es nicht solche Bestimmungen geben, wie sie die rot-grün-blaue Koalition im Innen- und Rechtsausschuss durchgesetzt und in die vorliegende Beschlussempfehlung eingebracht haben.

 

Das vorgeschlagene Gesetz gibt der Landesregierung ein – wenn auch zeitlich befristetes – Recht, einem früheren Kabinettsmitglied eine berufliche Tätigkeit zu untersagen. Bedingung dafür ist, dass die Regierung eine ‚dringende Besorgnis‘ empfindet, dass durch den ausgeübten Beruf amtliche Interessen beeinträchtigt werden könnten.

 

Diese Bestimmung ist sehr dehnbar; wann die beschriebene Voraussetzung als erfüllt angesehen wird, kann sehr unterschiedlich ausfallen. Nicht auszuschließen ist, dass dieser Paragraf genutzt werden könnte, politische Gegner oder geschasste Quertreiber aus den eigenen Reihen ‚abzustrafen‘.

 

Ein Wechsel zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und anderen Bereichen ist doch grundsätzlich wünschenswert. Dann aber sollte man ihn nicht durch fragwürdige Gesetzesregelungen behindern.

 

Letzten Endes ist es vor allem eine Stilfrage, wo einen ehemaliges Regierungsmitglied hingeht. Ob ein Bundeskanzler kurz nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Gasmann bei Herrn Putin anheuern sollte, darüber lässt sich in der Tat streiten. Transparenz zu fordern, ist vollkommen richtig.

 

Verbotsregelungen halte ich dagegen nicht für hilfreich.

 

Und erst recht nicht dann, wenn sie sich allein auf die Wirtschaft beziehen. Indirekt bedeutet dies eine weitere Begünstigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes in politischen Ämtern und Mandaten.

 

2010 übernahm ein bis dahin als Kultusminister amtierendes Mitglied der KMK die Position eines Universitätspräsidenten (Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, Kultusminister von Sachsen-Anhalt, dann Präsident der Berliner Humboldt-Universität). Weshalb sollte eine solche berufliche Veränderung anders behandelt werden als z.B. der Eintritt eines ehemaligen Wirtschaftsministers in den Vorstand eines Unternehmens oder in die Geschäftsführung einer IHK?

 

Für die Anwendung der neuen Gesetzesvorgaben sieht die Küstenkoalition vor, dass ein Gremium des Landtags, in das jede Fraktion einen Vertreter entsenden soll, eine Empfehlung beschließt.

 

Dass die Koalitionsfraktionen dazu gestern noch eine Ergänzung vorgelegt haben, in der u.a. Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit sowie andere Vorgaben für dieses Landtagsgremium geregelt sind, dass müsste Ihnen, meine Damen und Herren, doch eigentlich recht peinlich sein.

 

Diese offenbar als nötig empfundene ‚Nachbesserung‘ verrät einmal mehr, dass die ganze Konstruktion dazu dienen könnte, je nach Mehrheitsverhältnissen politische Gegner zu drangsalieren.

 

In Mecklenburg-Vorpommern müsste sich im Übrigen die AfD nur in drei Landtagsfraktionen zerlegen, um jeden Beschluss gegen SPD, CDU und Linke zu verhindern; und gemeinsam hätten Rechts- und Linkspopulisten in Schwerin dann eine 4:2-Mehrheit – also eine Zweidrittelmehrheit – gegen die ‚lupenreinen Demokraten‘ von SPD und CDU.

 

Die FDP-Fraktion wird diesen Gesetzesvorschlag ablehnen.“