„Strafgefangene haben einen Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung und Behandlung wie jeder andere auch. Der ärztliche Leistungsumfang darf nicht eingeschränkt werden und die Art und Weise der Behandlungen muss wirksam überprüfbar sein. Dass vom Ministerium entgegen früherer Beteuerungen nunmehr doch gravierende Behandlungsfehler eingeräumt werden, wirft Fragen auf.
Angesichts dieser Entwicklung muss das Ministerium umgehend auch die zahlreichen anderen Beschwerden nochmals überprüfen und gegebenenfalls neu bewerten. Ministerin Spoorendonk darf sich jetzt nicht durch den Verweis auf Einzelfälle aus der Verantwortung stehlen, sondern sollte vielmehr aufklären, ob hier ein systemisches Problem vorgelegen hat.
Sollten hier Rechte von weiteren Strafgefangenen verletzt worden sein, ist es die Aufgabe der Justizministerin, die Betroffenen bei der Behebung von Behandlungsfehlern angemessen und unverzüglich zu unterstützen.“