„Die Prüfung einer Zusammenarbeit mit dem Ziel der Verbesserung der vollzuglichen Qualität ist grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn nach derzeitigem Stand der Eindruck entsteht, als würde vor allem Hamburg von den erhofften Synergieeffekten profitieren.
Zudem bleibt weiterhin offen, wie die geplante Kooperation mit der angestrebten Weiterentwicklung eines resozialisierungsfördernden Strafvollzugs in Einklang zu bringen ist.
Gerade eine Zusammenarbeit im Bereich der Unterbringung von Frauen sollte deshalb unter dem Vorbehalt eines familienorientierten Vollzugs stehen. Da im Frauenvollzug unterschiedliche Straftäterinnen mit grundsätzlich anderen Behandlungsbedürfnissen bei einem geringeren Angebot an Maßnahmen und Unterbringungssituationen gemeinsam untergebracht werden, ist die Resozialisierung von inhaftierten Frauen ohnehin schon mit Widrigkeiten verbunden. Diese sollte durch eine noch herkunftsfernere Unterbringung und damit verbundene längere Fahrtzeiten für Angehörige nicht noch weiter erschwert werden.
Sollte es zu einer länderübergreifenden Kooperation kommen, darf diese deshalb weder zu einer Beeinträchtigung der Resozialisierung von Frauen führen, noch durch Standardabsenkungen bei familienorientieren Hilfsangeboten und Besuchszeiten zu Lasten von Kindern inhaftierter Mütter gehen.
Gegebenenfalls muss ein Staatsvertrag – sofern sich beide Landesregierungen für das Kooperationsmodell entscheiden – in der parlamentarischen Beratung ‚auf Herz und Nieren‘ geprüft werden.“