„Wo Kooperationen für die Verbesserung der vollzuglichen Qualität sinnvoll sind, sollten sie auch ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Bisher entsteht aber der Eindruck, die Hansestadt Hamburg hätte wesentlich erfolgreicher verhandelt – könnte mit der JVA Hahnöfersand doch eine veraltete, schlecht angebundene und kostspielige Anstalt geschlossen werden.
Sollte es zu einer länderübergreifenden Zusammenarbeit kommen, darf diese zudem keinesfalls zu Lasten von Kindern inhaftierter Mütter durch Qualitätsverluste bei familienorientierten Hilfsangeboten und Besuchszeiten gehen.
Am Wichtigsten ist aber, dass Ministerin Spoorendonk endlich die lange bekannten Probleme im schleswig-holsteinischen Strafvollzug löst. Probleme wie zu lange Einschlusszeiten und fehlende Resozialisierungsangebote aufgrund von chronischem Personalmangel sind weiterhin an der Tagesordnung und werden durch das neue, personell völlig unzureichend hinterlegte Landesstrafvollzugsgesetz eher verschärft als gelöst.
Für eine Verbesserung der Lebensbedingungen in den Justizvollzugsanstalten durch einen flexiblen und möglichst durchlässigen Strafvollzug mit intensiven Maßnahmen zur Wiedereingliederung bedarf es insofern weniger einer Kooperation als vielmehr einer ausreichenden personellen Ausstattung, um der Fürsorgepflicht gegenüber den Bediensteten nachzukommen und ein landesweit vergleichbares Niveau spezifischer Unterstützungsangebote sicherzustellen.“