Innen/Landesbeamtenrecht

Dr. Ekkehard Klug: Öffentlicher Dienst muss im Wettbewerb um Nachwuchskräfte attraktiver werden!

„Der vorliegende Gesetzentwurf kommt in eine Landtagsdrucksache mit 119 Seiten, ist also – das merkt man sofort – umfänglich und sehr detailreich. Er wird uns in den Beratungen sicher noch viel Diskussionsstoff bieten.

 

Ist die Modernisierung des Landesbeamtenrechts mit dieser Vorlage vollumfänglich geglückt?

 

Dies wird im Zuge der anstehenden Anhörungen im Einzelnen zu klären sein.

 

Vorerst bleibt aus meiner Sicht festzustellen, dass manches aus unserer Sicht ergänzungsbedürftig ist.

 

Ein Beispiel ist etwa der aus unserer Sicht nachvollziehbare Wunsch nach einem Nachteilsausgleich für Polizeibeamtinnen und -beamte, die auf den Nordseeinseln tätig sind. Mit diesen Einsatzorten ist durchweg ein in vielen Bereichen erhöhter Aufwand verbunden, der durch eine Inselzulage ausgeglichen werden könnte. Dazu hatte es bereits einmal vor nicht allzu langer Zeit eine Zusage des damaligen Innenministers Andreas Breitner gegeben, der den betroffenen Polizeibeamten eine Lösung in Aussicht gestellt hat. Leider hat dies jedoch im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung keinen Niederschlag gefunden.

 

Jedem sollte klar sein, dass es der öffentliche Dienst infolge der demografischen Entwicklung zunehmend schwerer hat, qualifizierten Nachwuchs zu finden. Und dies wird sich gewiss nicht ändern, wenn man nicht bereit ist, mit bestimmten erschwerten Arbeitsbedingungen verbundene Belastungen in angemessener Weise auszugleichen. Private Arbeitgeber sind in solchen Fällen durchweg flexibler und damit auch attraktiver.

 

Ein zweites Beispiel: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in der Endstufe des gehobenen Dienstes künftig auch eine Zulage gezahlt werden kann (A 13Z), sofern die Stelleninhaber besonders anspruchsvolle Aufgaben übernehmen.

 

Eine solche Zulage sollte aber meines Erachtens auch für Amtsrichter eingeführt werden, die besondere, mit erhöhten Belastungen verbundene Aufgaben übernehmen – z.B. als Bereitschaftsrichter oder im Betreuungsbereich – , aber keine Chance auf eine Beförderung in ein höher besoldetes Richteramt haben. Für diese Fälle wäre nach meiner Ansicht die Ergänzung der Besoldungsgruppe R 1 um eine Zulage angemessen (also R 1 Z).

 

Über solche und weitere Punkte wird in den bevorstehenden Ausschussberatungen noch zu diskutieren sein.

 

Unser Ziel muss sein, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um Nachwuchskräfte attraktiver wird. Andernfalls hätten wir bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern in immer größerem Maße das Nachsehen!“