„In der Beschlussempfehlung sind eine Reihe von Punkten zusammengefasst worden.
Ich möchte an dieser Stelle nicht alle Aspekte, die im Plenum bereits einmal erörtert worden sind, noch ein weiteres Mal ansprechen, und will mich daher speziell mit einem Thema befassen, das sehr wichtig ist, für das die vorgeschlagene Wahlrechtsänderung jedoch keine befriedigende Lösung bietet.
Es geht um das Wahlrecht für Menschen unter Vollbetreuung. Sicher kann man darüber nachdenken, ob die Ausschlussregelungen nach § 7 Absatz 2 Landeswahlgesetz noch zeitgemäß sind. Es ist aber aus unserer Sicht zweifelhaft, ob eine bloße Streichung dieses Paragraphen den damit verbundenen Problemen wirklich gerecht wird.
Wenn Personen das Wahlrecht erhalten, die zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung in keinem Bereich mehr fähig sind und die daher in Betreuungsverhältnissen leben, so eröffnet dies die Möglichkeit zu Manipulationen bei der Stimmabgabe und zu einer totalen Fremdbestimmung, die mit demokratischen Prinzipien absolut unvereinbar sind.
Im Übrigen ist weder im Bundeswahlgesetz noch im Landeswahlgesetz bislang davon die Rede, dass Wahlrechtsausschlüsse durch eine Behinderung begründet werden könnten. Die Behauptung, die angestrebte Änderung sei wegen der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich, ist daher nicht nachvollziehbar.
Der Piraten-Antrag zur Einführung einer Ersatzstimme wird von uns abgelehnt, weil er nicht zuverlässig mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl in Einklang zu bringen ist und weil er außerdem unser Wahlrecht unnötig verkomplizieren würde.
Was den weiteren Piraten-Antrag zu Bürgerentscheiden auf Amtsebene betrifft, so ist dazu meiner Ansicht nach bereits in der ersten Lesung das Nötige gesagt worden.“