Gesundheit/Flüchtlinge

Dr. Heiner Garg: Die Landesregierung muss Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge organisieren

„Der bis heute so gut wie nie in Erscheinung getretene Staatssekretär Ralph Müller-Beck freute sich vor einigen Tagen öffentlich über die ‚professionelle Hilfe‘ des UKSH bei der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Was wie üblich als regierungsamtliche Grußbotschaft zum Ende der Sommerpause verbreitet wird, hat es in sich. In Wahrheit ist es das Eingeständnis eines Totalversagens der Regierung Albig bei der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge, die zu uns kommen.

 

Gesundheitskarte? – Fehlanzeige! Im gefühlten Acht-Wochen-Rhythmus lässt die stets freundlich lächelnde Sozialministerin verbreiten, wie wichtig eine solche Karte sei. Dass es sie bis heute – anders als in Bremen oder in Hamburg – immer noch nicht gibt, passt zur Leistungsbilanz dieser Landesregierung. Dass diese Regierung – einschließlich des Ministerpräsidenten, der ihr vorsteht – es aber zulässt, dass die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen mehr oder weniger ein Zufallsprodukt ehrenamtlicher Hilfe niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sowie der Kliniken im Land ist, ist unfassbar. Die Administration Albig offenbart damit einen Dilettantismus, den vermutlich selbst der größte Teil der Opposition nicht von ihr erwartet hätte.

 

Wenn – wie von der Landesregierung selbst prognostiziert – dieses Jahr bis zu 25.000 Flüchtlinge zu uns kommen, geschwächt und ausgezehrt von der Flucht, dann muss es eine koordinierte Gesundheitsversorgung nach dem Prinzip der klassischen Triage in den Erstaufnahmeeinrichtungen geben. In enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und der Landeskrankenhausgesellschaft muss sichergestellt werden, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Gesundheitszustand jedes einzelnen Flüchtlings festgestellt werden kann. Dazu gehört auch die Ermittlung des Infektionsstatus.

 

Selbstverständlich steht der Bund in der Verantwortung, diese Leistungen zu bezahlen. Das Land Schleswig-Holstein – namentlich seine Landesregierung unter ihrem lustlosen Ministerpräsidenten – steht aber in der Pflicht, diese Leistungen professionell zu organisieren und zu koordinieren. Dazu gehören auch ausreichende Dolmetscherkapazitäten, die aufgrund fehlender personeller Kapazitäten vor Ort selbstverständliche auch in Form von Online-Dolmetscherleistungen erbracht werden können.

 

Nur ein professionelles, koordiniertes Vorgehen – nach den Regeln der Triage – garantiert eine angemessene Versorgung der Kinder, Frauen und Männer, die nach Wochen unvorstellbaren Leids, unter zum Teil unvorstellbaren hygienischen Verhältnissen auf ihrem Weg zu uns gekommen sind. Nur so lassen sich die knappen medizinischen sowie pflegerischen Ressourcen bestmöglich zum Wohle der Flüchtlinge aber auch zum Wohle der übrigen Patientinnen und Patienten im ambulanten und stationären Bereich einsetzen.

 

Es ist höchste Zeit, dass diese Landesregierung endlich handelt.“