„Ein Nachtragshaushalt, so unbedeutend er für manch einen Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen daherkommt, ist ein guter Anlass für eine Generaldebatte über den politischen Kurs – auch den haushalterischen, den die Landesregierung eingeschlagen hat
Wir haben den Nachtragshaushalt zum Anlass genommen, unsere eigene Schwerpunktsetzung durch eine Vielzahl an Vorschlägen deutlich zu machen.
Explizit sind wir der Auffassung, dass die Investitionsquote einen Indikator für die Zukunftsfähigkeit dieses Landes darstellt. Wir haben deshalb auch den Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt zum Anlass genommen, die Investitionsquote auf acht Prozent anzuheben.
Das dies haushalterisch durchaus möglich ist, aber politisch von dieser Landesregierung nicht gewollt ist, zeigen wir auf. Wie schnell aber die Investitionsquote im Laufe eines Haushaltsjahres abschmelzen kann, hat die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2015 unter Beweis stellen können.
Sparen an den Investitionen ist das Gegenteil von zukunftsgerichteter Politik – es geht um nichts Geringeres als um Generationengerechtigkeit – die Schulden, die Sie heute und in der Vergangenheit durch ihre Untätigkeit im Bereich der Verkehrsinfrastruktur verursachten, sind Schulden, für die die nächsten Generationen aufkommen müssen.
Wir machen mit unseren Vorschlägen deutlich, welche Bereiche aus unserer Sicht von der Landesregierung hoffnungslos vernachlässigt werden. Wir glauben, dass es möglich ist, einen ausgewogenen Haushalt aufzustellen, und die wichtigen Bereiche – Innere Sicherheit, Infrastruktur und Bildung – zu stärken.
Es ist bekannt, dass die Landespolizei vor enormen Herausforderungen steht. Einen Personalkörper darf man nicht unendlich strapazieren. Wir sind der Auffassung, dass das Land eine zusätzliche Einsatzhundertschaft benötigt. Ebenso erhöhen wir auch mit diesem Änderungsantrag die Erschwerniszulage.
Die Krankenhäuser werden durch unseren Antrag gestärkt. Wir erhöhen den Ansatz im Einzelplan 16 – IMPULS 2030 wird auf 10 Millionen Euro erhöht. Durch einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des § 21 AD-KHG soll das Geld den Kommunen auch ohne Kofinanzierung zugutekommen.
Die FDP-Fraktion hat aufgezeigt, dass vernünftige und ausgewogene Haushaltspolitik machbar ist. Die Landesregierung verzehrt hingegen das Landesvermögen schneller, als es jede Landesregierung zuvor getan hat. Diese Finanzpolitik ist weder solide noch seriös.“