Kommunen/ Kommunalpaket

Dr. Heiner Garg: Es besteht dringender Nachbesserungsbedarf

„Grundsätzlich ist das Ergebnis der Verhandlungen ein Kompromiss, wenn auch verbesserungswürdig. In einigen Punkten besteht sogar dringend Nachbesserungsbedarf. Die gesunkenen Flüchtlingszahlen führen zwar zu finanziellen Entlastungen auf Seiten des Landes, die Kommunen haben jedoch im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nach wie vor hohe Aufwendungen. Das liegt u.a. daran, dass die Kosten für Geduldete und Ausreisepflichtige gerade nicht zu 90 Prozent vom Land getragen werden, sondern nur zu 70 Prozent.

 

Nachsteuerungsbedarf besteht ebenfalls bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Hier hat das Land mit den gesetzlichen Krankenkassen einen klassischen Vertrag zu Lasten Dritter abgeschlossen. So wurde eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 8 Prozent vereinbart - bezahlen müssen dies die Kommunen. Üblich sind jedoch nur 5 Prozent. Hier genügt der lapidare  Hinweis in der Vereinbarung mit den Kommunen nicht, dass man versuchen wolle, hier bei Neuverhandlungen nachzusteuern.

 

Sehr trickreich ist schließlich die vom Land erzwungene Einigung im Hinblick auf die Ko-Finanzierung bei den Krankenhausinvestitionen, die aus dem Impulsprogramm finanziert werden solle. IMPULS ist ein Landesprogramm, aus dem u.a. der Sanierungsstau bei den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern abgebaut werden soll. Hier wurden die Kommunen mit Verweis auf das Ausführungsgesetz zum Krankenhausfinanzierungsgesetz in die 50 prozentige K-Finanzierung gezwungen - stets gegen den Willen der Kommunen.

 

Dass das Land jetzt ein "Infrastrukturprogramm" weitgehend aus Bundesmitteln schnürt und den Kommunen "großzügig" erlaubt, die erzwungene Ko-Finanzierung hieraus zu leisten, folgt dem Prinzip  „linke Tasche, rechte Tasche“.

 

In der Sache bleibt die FDP-Fraktion dabei: Das Land steht in der Pflicht, den Sanierungsstau über IMPULS ohne Ko-Finanzierungspflicht der Kommunen abzubauen.“