In seiner Rede zu TOP 10 (Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Es ist zweifelhaft, ob eine Kann-Regelung letztlich überhaupt einen inhaltlichen Mehrwert darstellt. Viele Verwaltungsgerichte machen keinen Unterschied zwischen den Soll-Regelungen oder den Kann-Regelungen in den Abgabengesetzen. Auch bei den Kann-Regelungen wird davon ausgegangen, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen immer dann geboten ist, wenn die sonstigen Einnahmen der Gemeinde nicht ausreichen, um die Erfüllung ihrer Aufgaben zu finanzieren.
Da die Kommunen in Schleswig-Holstein – bis auf wenige Ausnahmen abgesehen – nicht in der Lage sind, Straßenausbau aus bestehenden Rücklagen zu finanzieren, wobei im Falle des Bestehens von Rücklagen, diese wiederum ebenfalls durch den Steuerzahler finanziert worden sind, würde eine Änderung zumindest in der Praxis nahezu keine Auswirkungen haben.
Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ist schon die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen an sich weder erforderlich noch sinnvoll. Sie führt zu Ungleichbehandlungen, weil manche Kommunen gar keine Straßenausbaubeitragssatzungen haben oder bestehende Straßenausbaubeitragssatzungen entweder gar nicht oder unterschiedlich angewendet werden. Bei Vorliegen einer Satzung erfolgt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen außerdem regelmäßig nicht nur in intransparenter Weise, sondern führt auch oft zu sozialen Härtefällen und so zu großem Unmut in der Bevölkerung zu Lasten der Akzeptenz kommunalen Handelns. Zudem zeigt sich, dass manche Kommunen die aus Haushaltsmitteln zu bestreitende Instandhaltung von Straßen vernachlässigen, um dann die anfallenden Kosten durch eine so vorzeitig erforderliche Grundsanierung auf die beitragspflichtigen Anlieger abzuwälzen.
Die FDP-Fraktion spricht sich deshalb für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus und plant, einen entsprechenden Gesetzentwurf im Dezember in den Landtag einzubringen.
Um eine Erhöhung der Grundsteuer zu verhindern, sollten nach Ansicht der FDP-Fraktion etwaige Mindereinnahmen über den kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt werden.
In Zeiten von Rekordsteuereinnahmen ist es jedenfalls nicht begründbar, wenn die Landesregierung den Kommunen nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung stellt, so dass diese bei Straßenbaumaßnahmen häufig gezwungen sind, 75-85 Prozent der Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger umzulegen.“