„Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft ist der Ausbau der Gesundheitsinfrastruktur die gesetzliche Aufgabe des Landes. Wenn jetzt die grundsätzliche Möglichkeit besteht, den Sanierungsstau im Krankenhausbereich jedenfalls teilweise durch das ‚Impuls‘-Programm aufzulösen, dann sollte diese Möglichkeit unkonditioniert ergriffen werden, wie das in bei anderen Projekten auch der Fall ist. Denn es gibt keinen anderen Bereich im ‚Impuls‘-Programm der eine Kofinanzierung durch die Kommunen vorsieht. Aufgrund der Ausführungsbestimmungen des AG-KHG ist diese Kofinanzierung verpflichtend. Wenn man dieses Problem erkannt hat, dann beseitigt man es einfach. Der von der FDP-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf ist ein konstruktiver Vorschlag, um genau das Problem der zwingenden Kofinanzierung aus dem Weg zu räumen.
Bei der Änderung der Krankenhausfinanzierungsregelungen, die sehr erfolgreich in der vergangenen Legislaturperiode durchgeführt wurden, hat man sich mit den Kommunen auch auf eine bestimmte Höhe des Einwohnerbeitrages geeinigt. Von solchen Einigungen kann man natürlich im Einvernehmen mit den Kommunen abweichen. Das würde jedoch zu einer höheren Belastung der Kommunen führen und der Einwohnerbetrag würde vor dem Jahr 2020 ansteigen. Wenn die Kommunen einen solchen Weg mitgehen, wäre das umso besser für die Krankenhäuserinfrastruktur. Wenn eine Einigung aber aufgrund der Finanzsituation der Kommunen nicht gelingt, dann ist meine Fraktion der Auffassung, dass dann nicht ‚null’, sondern zumindest der Anteil, den das Land investieren könnte, auch den Krankenhäusern zu Gute kommen.“