„Der Gesetzentwurf ist als Ergänzung zur Personalstrategie des Landes im Zuge der Flüchtlingskrise zu verstehen. Der Personalmehrbedarf in den betroffenen Bereichen ist eindeutig vorhanden, sodass die Landesregierung selbstverständlich neben der Schaffung neuer Stellen und der Verlagerung vorhandenen Stellen in besonders geforderte Bereiche auch die Option Beamtinnen und Beamte, die sich kurz vor dem Ruhestand befinden, berücksichtigen muss.
Wir werden zusammen im zuständigen Ausschuss mit Vertretern des Beamtenbundes sprechen und überprüfen, ob die im Gesetzentwurf genannten Anreizwirkungen als ausreichend betrachtet werden.“