„Dass in dieser Debatte ernsthaft das Argument hervorgebracht wird, eine Bargeldobergrenze könne ein wirksames Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus sein, ist Augenwischerei. Denn in Frankreich gilt zum Beispiel die Bargeldobergrenze von 1.000 Euro – und wir mussten im vergangenen Jahr leider zwei Mal feststellen, dass dieses Instrument die Effektivität der Terrorismusbekämpfung eben nicht steigert. Wer seine politische Linie so unterlegt, tut dies mit Scheinargumenten.
Es gibt eine Reihe an sachkundigen Persönlichkeiten, die aus guten Gründen einer Bargeldobergrenze fachlich eine Absage erteilen. So hält der ehemalige Bundesverfassungspräsident Papier diese für ein verfassungswidriges Mittel. Der ehemalige Bundesbank-Chef Weidmann wiederum kann keine Studie benennen, nach der ein positiver Effekt auf die Kriminalitätsbekämpfung durch die Obergrenze erkennbar wäre. Und Peter Schneiderhan vom Deutschen Richterbund geht davon aus, dass die Terrorfinanzierung nur auf elektronische Zahlungswege verlagert werden würde.
Sollte das Bargeld jedoch – was ja zu befürchten ist – ganz abgeschafft werden, könnte die Zentralbank einen Negativzins auf die Ersparnisse der Bürgerinnen und Bürger durchsetzen und diese dazu drängen, ihr Geld auszugeben. Schlimm ist nicht nur, dass die Notenbank eigenständig die Ersparnisse der Bürgerinnen und Bürger entwerten könnte, die Maßnahme ist auch ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre. Wenn die Regierung die Bürgerinnen und Bürger zwingen sollte, elektronisch zu bezahlen, legt sie damit auch deren Einkaufsverhalten für Banken und Kreditkartenunternehmen offen. Wir lehnen deshalb den Einstieg in ein Verbot von Bargeld ab – Bargeld ist gelebte Freiheit, die wir nicht preisgeben sollten. Wir wollen einen transparenten Staat – und keinen gläsernen Bürger!“