FDP-Fraktion begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Wahl der Landesdatenschutzbeauftragten

Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt

Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig bezüglich eines Eilantrages gegen die Ernennung der wiedergewählten Landesdatenschutzbeauftragten Marit Hansen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Die FDP-Fraktion hatte dem Landtag Marit Hansen zur Wiederwahl vorgeschlagen und deshalb begrüßen wir den Beschluss des Verwaltungsgerichts, das unsere Rechtsauffassung nun vollumfänglich bestätigt hat. Das Gericht hat den Eilantrag eines weiteren Bewerbers mit der Begründung abgelehnt, dass die Wahl gemäß den landesgesetzlichen Vorschriften erfolgt ist, die mit der DSGVO vereinbar sind. Hierfür bedarf es eben keiner öffentlichen Ausschreibung oder einer öffentlichen Debatte. Das Gericht hat auch sehr deutlich gemacht, dass die Wahl durch den Landtag die rechtlich gebotene Transparenz des Verfahrens und die Unabhängigkeit der Beauftragten sicherstellt. Die hohe Kompetenz von Marit Hansen ist ja ohnehin unbestritten. Ich gehe davon aus, dass dieser glasklare Beschluss die Diskussion über die rechtliche Grundlage der Wahl nun beenden wird und Frau Hansen sehr bald ernannt werden kann. Ich wünsche ihr und ihrem Team weiterhin viel Erfolg bei dieser wichtigen Aufgabe!“