Zum heute von den Fraktionen von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW eingereichten Gesetzentwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes, mit dem Verfahren zur beschleunigten Verwesung von Leichen als neue Bestattungsart gesetzlich verankert werden, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:
"Mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf machen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem liberaleren und moderneren Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein. Menschen haben individuelle Vorstellungen davon, wie ihr letzter Weg aussehen soll. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, diesen Wunsch nach Selbstbestimmung ernst zu nehmen und dafür einen würdevollen und rechtssicheren Rahmen zu schaffen.
Die Erweiterung der zulässigen Bestattungsarten ist folgerichtig. Schleswig-Holstein hat frühzeitig den Raum eröffnet, die sogenannte Reerdigung praktisch zu erproben. Die seit 2022 gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass das Verfahren funktioniert und dadurch keine besonderen Gefährdungen für Mensch und Umwelt entstehen.
Besonders bedeutsam ist, dass die Experimentierklausel im Bestattungsgesetz auch weiterhin fortbesteht. Schleswig-Holstein sollte nicht nur eine einzelne neue Bestattungsart ermöglichen, sondern auch in Zukunft offen bleiben für die Erprobung bislang gesetzlich nicht geregelter Bestattungsarten. Es ist normal, dass sich die gesellschaftlichen Vorstellungen und der Umgang mit Tod, Trauer und Bestattung stetig verändern. Ein modernes Bestattungsrecht darf diese Entwicklungen nicht blockieren, sondern muss Innovation ermöglichen und gleichzeitig die Würde, Pietät und Sicherheit der Verfahren im Blick behalten.
Dass dieser Gesetzentwurf von allen Fraktionen des Landtages getragen wird, ist ein starkes Signal für ein Bestattungsrecht, das den letzten Weg eines Menschen nicht ideologisch betrachtet, sondern Respekt, Verantwortung und Entscheidungsfreiheit miteinander verbindet."
Anlage: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes