Heiner Garg zu TOP 15+41 "Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben sichern"

Heiner Garg

In seiner Rede zu TOP 15+41 (Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben sichern) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

Zunächst einmal auch von meiner Fraktion ein ganz herzliches Dankeschön an die Landesbeauftragte Frau Pries und ihr Team. Das, was Sie geleistet haben, nämlich die Übernahme quasi mitten in der Pandemie, war schon eine Herausforderung für Sie alle. Das, was Sie für die Menschen mit Handicap in diesem Land leisten, dafür sage ich für meine Fraktion von Herzen Dank.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal zum Bericht der Landesbeauftragten, der sich ja in der Tat mit einer der schwersten Zeiten, die dieses Land durchlebt hat, beschäftigt, nämlich mit der Zeit von 2020 bis 2022. Das war eine Zeit mit zahlreichen freiheitseinschränkenden Maßnahmen, die selbstverständlich auch Menschen mit Handicap betroffen haben.

Und die Kollegin Pauls hat es ja nicht ganz ohne Kritik an der vergangenen Regierung, so kennt man sie, noch mal dargestellt. Aber der Punkt ist richtig. Es hat drei Landespressekonferenzen bedurft, um den Kollegen, also um den Gebärdendolmetscher und die Gebärdendolmetscherin mit an Bord zu nehmen.

Warum war das wichtig? Weil auf diesen Landespressekonferenzen den Menschen erklärt wurde, was die Regierung tut. Den Menschen wurde jedenfalls erklärt, warum bestimmte freiheitseinschränkende Maßnahmen notwendig gewesen sind. Da muss selbstverständlich der Anspruch sein, deswegen ist die Kritik vollkommen berechtigt, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, das auch zu verstehen. Und dass das auch bei einer Landesregierung zunächst nicht der Fall gewesen ist, das zeigt, dass wir nach wie vor zu sehr defizitorientiert denken. Wir denken nach wie vor nicht inklusiv genug. Ich will ein Beispiel aus dem Bericht herausgreifen. Da ist die Frage, welche einschränkenden Maßnahmen haben diese Menschen, die in Einrichtungen und Wiedereingliederungshilfen, hinnehmen müssen und wie war das in Einrichtungen der Pflege? Wir haben sie lange Zeit gleich behandelt, obwohl in vielen Einrichtungen der Behindertenhilfe, EGH-Einrichtungen, natürlich auch ganz kerngesunde, junge Menschen leben, die zwar eine Beeinträchtigung haben, die aber nicht zur hochvulnerablen Gruppe gehören.

Diese Differenzierung ist in der Pandemie zu spät erfolgt. Das sollte man dann im Nachhinein auch kritisch feststellen, um daraus die Lehre zu ziehen. Man soll ja aus den Fehlern lernen. Dass das im Bericht noch einmal aufgegriffen wurde, ist mir ein besonderes Bedürfnis, weil wir lange im Ministerium darüber geredet haben.

Vor dem Hintergrund bin ich froh, dass das so prominent in dem Bericht noch einmal angesprochen wurde.

Zu den beiden Anträgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich wäre sehr dankbar, wenn wir beide Anträge in den zuständigen Ausschuss überweisen könnten. Warum? Weil das Problem in der Tat ist, dass die Finanzierung der Teilhabeleistung für Menschen mit Behinderung auf neue Füße gestellt werden muss, weil der Mechanismus tatsächlich so ist, dass immer mehr Unternehmen zum Glück Menschen mit Behinderung engagieren. Auf der anderen Seite sinkt dadurch insgesamt das Gesamtaufkommen der Ausgleichsabgabe. Und hier brauchen wir neue Antworten. Und ich würde mich sehr freuen, wenn wir in der Tradition, die ich aus diesem Landtag eigentlich kenne, dass wir in zentralen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen häufig fraktionsübergreifend, häufig auch übergreifend regierungstragende Fraktionen und Oppositionsfraktionen, einen neuen Weg beschreiten könnten.

Ich glaube, dann täten wir insbesondere im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die ja nicht nice-to-have ist, sondern bindendes Recht, etwas Richtiges."

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort