In seiner Rede zu TOP 27 (Keine Grenzkontrollen im deutsch-dänischen Grenzland) erklärt der europapolitische Sprecher, Heiner Garg:
„Lassen Sie mich vorausschicken, dass ich der Auffassung bin, dass wir in Schleswig-Holstein etwas besser können, als sich das jedenfalls in den letzten Wochen und Monaten auf Bundesebene abzeichnet. Ich finde, wir haben in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren sehr deutlich bewiesen, dass Demokratinnen und Demokraten sich nicht von Extremisten die politische Agenda diktieren lassen. Das muss aus meiner Sicht auch wieder auf allen Ebenen gelten. Und mit Extremisten meine ich sowohl die AfD als auch das BSW.
Demokratinnen und Demokraten müssen etwas ganz anderes tun. Sie müssen die drängendsten Probleme der Menschen nicht nur diskutieren, sondern sie müssen Lösungen dafür finden. Die Kontrolle darüber zu haben, wer in unser Land kommt und wer aus welchen Motiven in unserem Land bleiben möchte, ist ein ganz zentrales Feld. Mich ärgert es seit Wochen, dass Demokratinnen und Demokraten, und zwar aus allen vier demokratischen Parteien, sich lieber wechselseitig um die Ohren hauen, wann diese Kontrolle verloren gegangen ist. Ich sage ganz klar, dass es nicht erst mit Regierungsantritt der Ampel passiert ist. Anstatt uns also wechselseitig einen Kontrollverlust vorzuwerfen, müssen wir dafür sorgen, dass genau diese Kontrolle wieder stattfindet. Die Menschen müssen uns abnehmen, dass wir diese Kontrolle ganz klar wieder übernehmen. Dabei unterscheiden wir uns sehr klar im Ton, wir unterscheiden uns aber auch im Ziel und in unseren Grundwerten.
Ich habe das vorausgeschickt, weil ich ehrlicherweise ein bisschen sprachlos geworden bin, als ich hörte, dass Grenzkontrollen an der deutsch-dänischen Grenze ernsthaft das Problem irregulärer Zuwanderung eindämmen sollen. Deutschland grenzt an neun Länder, übrigens an so viele wie kein anderes EU-Land. Und es mag durchaus Landesgrenzen geben, wo der Ausnahmetatbestand zutrifft. Wenn wir uns in den Ausschüssen mit den Zahlen beschäftigen, würde ich mich tatsächlich auch mit den Zahlen in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage einiger Abgeordneter der Gruppe der LINKEN im Deutschen Bundestag mit der Drucksache 20/12827 vom 5. September 2024 auseinandersetzen wollen. Die Antwort macht nämlich deutlich, dass es genau 56 Asylsuchende im ersten Halbjahr gegeben hat, die die deutsch-dänische Grenze übertreten haben.
Innerhalb Europas gilt Freizügigkeit – nicht nur für Güter, Kapital und Dienstleistungen, sondern eben auch für Personen. Und wir müssen aufpassen, dass wir diese fundamentalen Errungenschaften der EU nicht einfach auf einer Woge des Populismus, also getrieben von anderen, von denen wir uns in der Sache deutlich abgrenzen, weggespült werden, sondern dass wir diese Grundwerte verteidigen. Das ist und bleibt ein Grundpfeiler der Europäischen Union und wir müssen den Menschen wieder erklären, dass wir nicht von irgendeinem Wolkenkuckucksheim sprechen und genau deswegen müssen wir dem EU-Migrations- und Asylpakt, der am 14. Mai 2024 Jahr beschlossen wurde, nicht nur eine Chance geben, sondern ich wünsche mir auch, dass man die Maßnahmen konsequent und schnell umsetzt. Dazu gehört eine humane Begrenzung irregulärer Migration, dazu gehört der wirksame Schutz der EU-Außengrenzen, dazu gehören aber aus meiner Sicht keine stationären Grenzkontrollen zwischen der deutsch-dänischen Grenze. Die Hinterlandkontrollen sind notwendig, sie sind erfolgreich und sie machen aus meiner Sicht in der Tat die stationären Grenzkontrollen sowohl von der einen als auch von der anderen Seite überflüssig. Deswegen würde ich mir hier schon ein klares Wort auch von der Landesregierung wünschen.
Ich hoffe, dass wir im Ausschuss zumindest zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Denn ich finde, eines ist auch ein bisschen schräg. Auf der einen Seite kritisieren wir Dänemark jahrelang zu Recht für die Grenzkontrollen, und jetzt winken wir auf der anderen Seite mit genau demselben Instrument. Das passt nicht und das löst die Probleme auch nicht.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.