Recht/Richterwahlausschuss

Jan Marcus Rossa: Die Bestenauslese gilt auch für die Richterwahl

Jan Marcus Rossa

Zur heutigen Presseerklärung des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes anlässlich der Änderung des Landesrichtergesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Ich habe Verständnis dafür, dass die Richterverbände die geplanten Änderungen im Richtergesetz kritisch sehen. Wir haben stets deutlich gemacht, dass wir, die Freien Demokraten, auf das Prinzip der Bestenauslese nicht verzichten werden. Es ist ein tragendes Grundprinzip unserer Verfassung und es dient auch dem Ziel, die Unabhängigkeit der Justiz zu sichern. Wir Freie Demokraten haben Verständnis, dass die jetzt vorliegende Formulierung, dass sich der Richterwahlausschuss vom Prinzip der Bestenauslese nur ‚leiten‘ lassen soll, bei den Richterverbänden auf Bedenken stößt. Allerdings hat sich das bisherige System auch nicht als Garant dafür erwiesen, immer den Besten oder die Beste für ein Richteramt auszuwählen. Zu sehr wurde die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten von einem Beurteilungswesen beherrscht, bei dem der Richterwahlausschuss nicht überprüfen konnte, ob auf der Grundlage dieser Beurteilungen tatsächlich eine Bestenauswahl sichergestellt war. Allerdings ist es unser Anspruch als Teil der Gesetzgebung, dass die künftige Regelung keinen Zweifel daran zulässt, dass wir in Schleswig-Holstein für unsere Gerichtsbarkeit nur die Besten haben wollen. Hier könnte sich eine noch stärkere Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts empfehlen. Danach muss der Richterwahlausschuss bei seiner Wahlentscheidung ‚die Bindung des zuständigen Ministers an Art. 33 Abs. 2 GG beachten‘. Mit einer solchen Formulierung könnte betont werden, dass die Bestenauslese für den Richterwahlausschuss nicht nur ein ‚Leitgedanke‘, sondern unmittelbar Teil der Auswahlentscheidung ist. Wir werden weiter für eine Reform des Richterwahlverfahrens werben und hoffen, dass wir auf der Grundlage der durchzuführenden Anhörung am Ende eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Formulierung finden werden, die auch für die Richterverbände tragbar sein wird.“