Jan Marcus Rossa: Verbot der Presseähnlichkeit muss wirksam umgesetzt werden

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Zu den ab dem 1. Mai 2019 geltenden neuen Regelungen des 22. Rundfunkstaatsvertrages erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

,,Mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt nun die Regelung in Kraft, die die Befugnisse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der presseähnlichen Berichterstattung im Internet regeln soll. Die jetzige Regelung beruht auf einem Kompromiss, der zwischen den Vertretern der Zeitungsverleger und der Rundfunkanstalten ausgehandelt wurde. Ob die jetzt in Kraft tretende Regelung wirklich dazu geeignet ist, das Verbot von presseähnlichen Angeboten öffentlich-rechtlicher Rundfunksender umzusetzen, wird nun der Praxistest zeigen müssen. Wir bleiben skeptisch, denn der Rundfunkstaatsvertrag eröffnet viele Wege, textgebundene Beiträge anzubieten und sendungs- und senderübergreifend miteinander zu vernetzen.

Wir haben unsere Bedenken gegen die Neuregelung im parlamentarischen Verfahren eingebracht und nur deswegen zurückgestellt, weil zum einen mit dem Medienstaatsvertrag das Verhältnis von Rundfunk und Internet insgesamt novelliert werden soll und zum anderen eine Evaluation und Reform des Programmauftrags ansteht, im Zuge dessen auch die Rundfunkbeiträge neu geregelt werden müssen. Diese Themen hängen für uns untrennbar miteinander zusammen und wir werden dann auch noch einmal über das Thema presseähnlicher Berichterstattung im Internet zu sprechen haben.

Für uns Freie Demokraten ist klar, dass es nicht Aufgabe öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein kann, in Konkurrenz mit den privaten Verlagen zu treten, die seit jeher die tragende Säule der journalistischen Vielfalt und der Pressefreiheit in Deutschland sind. Die jetzige Regelung wird aber nur dann in den nächsten Medienstaatsvertrag aufgenommen werden können, wenn das Verbot der Presseähnlichkeit sich als wirklich wirksam erweist."