Jan Marcus Rossa zu TOP 10+29 "Änderung der Landesbauordnung

JMR

In seiner Rede zu TOP 10+29 (Änderung der Landesbauordnung und Wohnungsbauordnung) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

,,Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder in diesem Hause die Probleme auf dem Wohnungsmarkt diskutiert und es wurden die unterschiedlichsten Lösungsansätze erörtert. Gefordert wurde eine Fortsetzung der Mietpreisbremse, die sich weitgehend als wirkungslos erwiesen hat, eine Förderung kommunaler Wohnungsgesellschaften, obgleich diese an der heutigen Misere keineswegs schuldlos gewesen sind oder ein Recht auf Wohnen in der Verfassung, mit dem nicht eine einzige neue Wohnung entstehen wird.

Eine der Hauptursachen für die Probleme auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein ist doch vielmehr, und darin dürften wir uns alle einig sein, dass es in unserem Land zu wenige Wohnungen gibt. Weder ein Recht auf Wohnen noch die Mietpreisbremse noch die flächendeckende Enteignung großer Immobilienunternehmen sind geeignet, das Problem des Wohnraummangels wirksam zu bekämpfen. Unser Ziel muss es daher sein, dass wir in unserem Land die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau verbessern. Eine Enteignungsdebatte ist hier kontraproduktiv, denn sie wirkt wie eine Investitionsbremse. Welches Wohnungsunternehmen wird denn in den Bau neuer Wohnungen investieren, wenn es gleichzeitig von Enteignung bedroht wird, weil bestimmte politische Strömungen den Besitz von Wohnungen für unanständig halten. Wenn ich Investitionsbereitschaft der Wohnungswirtschaft vereiteln will, dann muss man lediglich eine Enteignungsdebatte anzetteln, wie dies in jüngster Zeit geschehen ist.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch ausdrücklich klarstellen, dass es notwendig ist, Mietwohnungen und Wohnungsimmobilien nicht zu reinen Spekulationsobjekten verkommen zu lassen. Bei Wohnungseigentum kommt der Sozialbindung des Eigentums natürlich eine erhebliche Rolle zu.

Das wird von niemandem in Frage gestellt. Die Forderung jedoch, Wohnungsunternehmen generell und flächendeckend zu enteignen, hat mit Sozialbindung aber auch rein gar nichts zu tun und ist zugleich eine sachlich nicht zu rechtfertigende Pauschalverurteilung großer Wohnungsunternehmen. Das ist nicht nur billiger Populismus, sondern auch noch in hohem Maße unanständig. Durch flächendeckende Enteignungen wird nicht eine neue Wohnung gebaut, die wir auch in Schleswig-Holstein dringend brauchen.

Mit der heute in das Parlament eingebrachten Reform der Landesbauordnung werden wir die Nachverdichtung erleichtern und neue Potenziale für mehr Wohnraum in Schleswig-Holstein erschließen, insbesondere durch Aufstockungen und Dachausbauten. Das gelingt uns, indem wir beispielsweise den Holzbau erleichtern und die teure Nachrüstpflicht für Aufzüge abschaffen. Außerdem wollen wir verhindern, dass Umbauten von Gebäuden zu Wohnzwecken an aktuellen Abstandsflächenregelungen scheitern. Der Gesetzentwurf sieht eine entsprechende Ausnahmeregelung vor. Innerhalb geltender Bebauungspläne wird künftig auch für größere Wohngebäude keine Baugenehmigung mehr erforderlich sein. Das entlastet die Bauämter und beschleunigt den Wohnungsbau.

Mit der Reform der Landesbauordnung wollen wir auch das Signal setzen, dass Investitionen privater Unternehmen in den Wohnungsbau in Schleswig- Holstein willkommen sind. Wir werden alles daran setzen, die Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft zu verbessern. Flächendeckende Enteignungen lehnen wir als kontraproduktiv entschieden ab. Wir haben jetzt mit der Überarbeitung der Landesbauordnung begonnen und die Maßnahmen geregelt, die eine Nachverdichtung ermöglichen und auch Genehmigungsprozesse beschleunigen. Es wird nicht die letzte Änderung sein, denn die Länder arbeiten bundesweit an einer Musterbauordnung und die Ergebnisse dieser Arbeit werden auch Einfluss auf unsere Landesbauordnung haben.

Trotzdem bringen wir die Reform der Landesbauordnung schon heute ins Parlament, weil wir nicht warten wollen, bis man sich auf eine bundeseinheitliche Musterbauordnung geeinigt hat. Wir wollen die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau jetzt in Schleswig-Holstein wirksam und nachhaltig verbessern. Mit mehr Wohnraum können wir auf Instrumente wie die Mietpreisbremse oder die Kappungsgrenzenverordnung verzichten, die sich in der Vergangenheit weitgehend als wirkungslos erwiesen haben. Sie beeinträchtigen das Investitionsklima statt dieses gezielt zu fördern. Deshalb müssen wir die Reform der Landesbauordnung so schnell wie möglich umsetzen und hier hoffe ich ­ über die Grenzen der regierungstragenden Fraktionen hinaus ­ auf breite Zustimmung."

 

Es gilt das gesprochene Wort.