Jan Marcus Rossa zu TOP 19 „Funktionsfähigkeit der Justiz in Schleswig-Holstein während der Corona-Epidemie“

Jan Marcus Rossa

In seiner Rede zu TOP 19 (Mündlicher Bericht über die Funktionsfähigkeit der Justiz in Schleswig-Holstein während der Corona-Epidemie) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Ich danke dem Justizminister für seinen Bericht und kann aus meiner eigenen Erfahrung als Rechtsanwalt bestätigen, dass die Justiz während der Corona-Pandemie eine gute Arbeit geleistet hat. Natürlich hat es etwas gebraucht, bis unsere Gerichte einen gewissen Regelbetrieb unter Krisenbedingungen aufgenommen haben. Aber eines ist auf jeden Fall festzustellen: Den Bürgerinnen und Bürgern wurde der Zugang zu den Gerichten nicht unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert. Wer Rechtsschutz suchte, dem wurde Rechtsschutz gewährt. Und ich kann auch bestätigen, dass die Justiz erfolgreich sichergestellt hat, dass insbesondere Eilverfahren so durchgeführt wurden, wie dies auch ohne Krise der Fall gewesen wäre.

Ein besonderes Lob gilt hier zunächst einmal den Richtern des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts, die mehr als 200 Eilverfahren im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen abwickeln mussten. Das ist juristisches Hochreck gewesen, denn unsere Gerichte mussten prüfen, ob jede einzelne Infektionsschutzmaßnahme, die die Landesregierung und die Gesundheitsbehörden angeordnet hatten, verfassungsgemäß, also erforderlich, geeignet und angemessen waren. Unsere Richter trugen in diesen Verfahren eine immense Verantwortung, denn von ihren Entscheidungen hing die Wirksamkeit des Infektionsschutzes ab. Es gehört schon Mut dazu, einzelne Maßnahmen aufzuheben und sich damit am Ende dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, mit ihren Entscheidungen hätten sie das Infektionsgeschehen angeheizt. Hier gilt unser ausdrücklicher Dank der Justiz, die diese Herausforderungen in hochprofessioneller Art und Weise angenommen und getan hat, was getan werden musste, nämlich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln zu kontrollieren und auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dieser Aufgabe sind unsere Gerichte in vorbildlicher Weise nachgekommen.

Und auch wenn der ein oder andere mit einer gerichtlichen Entscheidung nicht einverstanden gewesen sein mag, können wir heute aber feststellen: Unsere Justiz ist krisenfest. Das hat sie in den vergangenen Monaten eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Ich will aber noch auf einen anderen Punkt aus Ihrem Bericht eingehen, der eigentlich nichts mit Corona zu tun hat. Es geht um den Stand, den Grad der Digitalisierung der schleswig-holsteinischen Justiz und hier sind wir auch im Bundesvergleich vorbildlich. Herausragend und nach meiner Kenntnis bundesweit einzigartig ist die schleswig-holsteinische Arbeitsgerichtsbarkeit. Diese hat es nach meiner Kenntnis geschafft, sämtliche Arbeitsabläufe in kurzer Zeit komplett zu digitalisieren. Es gibt die E-Akte, Schriftverkehr zwischen Gerichten und Anwälten erfolgt ausschließlich elektronisch. Alle Arbeitsprozesse in den Gerichten mussten umgestellt und auf die neue Arbeitsweise angepasst werden. Solche Change-Prozesse sind Kraftakte und erfordern eine klare und straffe Führung.

Ich bin bundesweit als Arbeitsrechtsanwalt tätig und schon früher fiel die schleswig-holsteinische Arbeitsgerichtsbarkeit durch eine beispiellose Effizienz auf, ohne dass dadurch die Qualität der Rechtsprechung litt. Die zügige Anberaumung von Güte- und Kammerterminen war in Schleswig-Holstein eine Selbstverständlichkeit. Braucht es in manchen Bundesländern mehr als ein Jahr von der Klageerhebung bis zur erstinstanzlichen Entscheidung, so konnte man hier im Land davon ausgehen, dass man binnen weniger Monate eine erste Entscheidung bekam. Schnelligkeit der Justiz ist gerade im Kündigungsschutz wichtig, für beide Parteien. Und hier hat unsere Arbeitsgerichtsbarkeit sehr viel richtig gemacht. Diese Effizienz zeichnet die Arbeitsgerichtsbarkeit auch im Bereich der Digitalisierung aus. Das verdient allergrößten Respekt und der Bericht des Ministers ist eine gute Gelegenheit, das auch einmal sehr deutlich hier im Parlament zum Ausdruck zu bringen und der Arbeitsgerichtsbarkeit hier und heute ein großes Lob auszusprechen.“