Inneres/Justizvollzug stärken

Jan Marcus Rossa zu TOP 25 „Justizvollzug den Rücken stärken“

Jan Marcus Rossa

In seiner Rede zu TOP 25 (Justizvollzug den Rücken stärken, menschenwürdigen Strafvollzug sichern) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Justizvollzug den Rücken stärken und einen menschenwürdigen Strafvollzug sichern, so lautet der Antrag der AfD. Einer solchen Aufforderung hätte es aber zum heutigen Zeitpunkt überhaupt nicht bedurft, denn sowohl das Justizministerium als auch die regierungstragenden Fraktionen haben die Problematik erkannt und befassen sich mit dieser.

Was also bitte soll Ihr Antrag? Das nennt man doch wohl ‚Erledigung vor Rechtshängigkeit‘! Da uns aber die Menschen wichtig sind, die im Strafvollzug sind oder in unseren Vollzugsanstalten arbeiten, ist dieses Thema Gegenstand unseres Koalitionsvertrages geworden. Die Personalbedarfsanalyse, auf die wir uns in der Koalition verständigt haben, ist mittlerweile ausgeschrieben und in Auftrag gegeben worden. Gemeinsam mit den Anstalten wird ein renommiertes Beratungsunternehmen untersuchen, welchen Stellenbedarf wir in den Justizvollzugsanstalten vor dem Hintergrund der gesetzlich geregelten Aufgaben haben.

Unabhängig davon haben wir uns mit der Frage beschäftigt, und insoweit dürfte ebenfalls große Einigkeit mit dem Justizministerium bestehen, wo wir eigentlich das Personal herbekommen wollen, dass wir in den Strafvollzugsanstalten benötigen. Auf diese Problematik, den Fachkräftemangel, der selbstverständlich nicht vor dem öffentlichen Dienst Halt macht, haben wir Anfang August aufmerksam gemacht und die daraufhin folgende Berichterstattung in den Medien, aber auch die Reaktion der GdP zeigten, dass dieser Aspekt richtig und wichtig ist.

Der Justizvollzugsdienst muss unter deutlich schwierigeren Bedingungen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt im Wettbewerb um geeignete Fachkräfte bestehen. Das liegt nicht nur am demografischen Wandel, sondern in besonderem Maße an den herausfordernden Beschäftigungsbedingungen und den sich daraus ergebenden persönlichen Anforderungen, die wir im Justizvollzug an die Bediensteten stellen müssen, um einen geordneten und sicheren Strafvollzug gewährleisten zu können.

Schulabgänger erfüllen im Regelfall nicht die Voraussetzungen, um in den Strafvollzugsdienst einzutreten. Sie sind schlicht zu jung und unerfahren. Gebraucht werden Männer und Frauen, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und über Berufserfahrung verfügen. Wir brauchen also gestandene und gefestigte Persönlichkeiten mit Lebenserfahrung, die den täglichen Herausforderungen im Strafvollzug gewachsen sind. Es ist eine besondere Herausforderung, wie in einem immer schwieriger werdenden Arbeitsmarkt die notwendigen Fachkräfte gefunden werden sollen, die in der Regel einen Rückschritt im Einkommen und am Anfang äußerst niedrige Anwärterbezüge hinnehmen müssen. Das ist nicht wirklich attraktiv und erleichtert das Anwerben von Personal nicht. Es gehört schon viel Idealismus dazu, wenn sich ein Mann oder eine Frau trotzdem für eine Laufbahn im Strafvollzug entscheidet.

Erschwert wird die Fachkräftegewinnung durch den demografischen Wandel. Das liegt so offen auf der Hand, dass wir in diesem Sommer verstärkte Anstrengungen bei der Anwerbung von Fachkräften gefordert haben. Und hier besteht ja ebenfalls kein Dissens zwischen Justizministerium und Fraktionen. Warum die AfD in dieser Situation ihren Antrag stellt, obgleich alle verantwortlichen Stellen bereits aktiv an der Problemlösung arbeiten, erschließt sich mir nicht. Auch medial war das Thema abgearbeitet. Die AfD erweist sich hier als schlichter und äußerst phantasieloser Trittbrettfahrer.

Nun ja. Das wird uns nicht aufhalten, die Arbeit an der Personalbedarfsanalyse und die Personalanwerbestrategie konstruktiv zu begleiten. Wir werden anschließend die Ergebnisse bewerten und daraus unsere Schlüsse ziehen, wie der Strafvollzug in Schleswig-Holstein künftig ausgestaltet werden muss, damit wir mit dem uns tatsächlich und prognostisch zur Verfügung stehenden Personal die gesetzlichen Aufgaben erfüllen können und ggf. werden wir diese Aufgaben den tatsächlichen Gegebenheiten und den personellen Möglichkeiten anpassen müssen. Dabei muss immer beachtet werden, dass wir die Bediensteten in unseren Strafvollzugseinrichtungen nicht überfordern. Wir brauchen sie und deshalb ist es eine vordringliche Aufgabe, auf einen sich abzeichnenden Personalmangel frühzeitig zu reagieren. Dazu gehört auch, realistische Aufgaben für den Strafvollzug zu definieren. Es gibt also mehrere Stellschrauben, um unsere Beamten vor Überforderung zu schützen und wir werden davon keine ausblenden. Hier hat der Staat Fürsorgepflichten. Wenn wir die Beschäftigungsbedingungen verbessern, wird es uns auch leichter fallen, das benötigte Personal zu gewinnen. Das eine bedingt das andere und deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. Den AfD-Antrag aber können wir getrost ablehnen, da er sich als überholt erwiesen hat.“

Es gilt das gesprochene Wort!