Jan Marcus Rossa zu TOP 36 „Humanitäres Aufnahmeprogramm für Geflüchtete von den griechischen Inseln“

Migrationspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa

In seiner Rede zu TOP 36 (Humanitäres Aufnahmeprogramm für Geflüchtete von den griechischen Inseln) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Mit ihrem Antrag spricht die SPD ein wichtiges Thema an. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie übersehen dabei aber, dass wir in Schleswig-Holstein schon viel weiter sind. Wir müssen unsere Bereitschaft, Menschen in besonderen Notlagen zu helfen, nicht wortreich verkünden, sondern wir handeln bereits. Wir leisten bereits konkrete Hilfe. Ich darf an unser humanitäres Landesaufnahmeprogramm erinnern, das in der Umsetzung ist. Und ich darf daran erinnern, dass unser damaliger Innenminister gegenüber der Bundesregierung verbindlich erklärt hat, dass unser Land unter Berücksichtigung der Verteilungsschlüssel für Europa und Deutschland Flüchtlinge, die sich insbesondere auf Lesbos in besonders prekären Lagen befinden, aufnehmen wird. Der Innenminister hat sogar bekräftigt, in entsprechender Anzahl Flüchtlinge selbst dann aufnehmen zu wollen, wenn eine europäische Lösung nicht zustande kommen sollte und Deutschland nicht verpflichtet ist, Flüchtlinge aufzunehmen. Wir beweisen also durch aktives Handeln, wie wichtig uns eine humanitäre Flüchtlingspolitik ist und wir unternehmen das, was einem Bundesland möglich ist.

Aber das Thema, das die SPD auf die Tagesordnung gesetzt hat, macht wieder einmal deutlich, wie wichtig es ist, dass wir uns endlich auf eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik einigen und einen vereinheitlichten, überall in Europa geltenden Rechtsrahmen schaffen. Es kann einfach nicht richtig sein, dass wir uns zwar zu gemeinsamen Außengrenzen bekennen, dann aber in der Flüchtlingspolitik im Innenverhältnis auf Abgrenzung und Abschottung setzen. Dieses Problem werden wir nur überwinden können, wenn wir am Ende eine europäische Migrationsbehörde haben werden, die für die Anwendung und Durchsetzung eines vereinheitlichten europäischen Flüchtlingsrechts zuständig sein muss. Ein Antrag - eine Entscheidung! Das muss das Ziel für den gesamten Rechtsraum der EU sein. Wenn in Griechenland ein Asylantrag gestellt wird, ist dieser durch eine europäische Behörde natürlich vor Ort nach europäischem Recht zu prüfen und zu bescheiden. Auch die gerichtliche Überprüfung hat nach einheitlichen Rechtsvorschriften und Standards zu erfolgen und es muss die Aufgabe des EuGH werden, auch im Flüchtlingsrecht für eine europaweit einheitliche Rechtsanwendung und Rechtsprechung zu sorgen. Das geschieht mit durchaus gutem Erfolg im Bereich des Arbeitsrechts und dies ließe sich meines Erachtens auch auf das Flüchtlings- und Migrationsrecht übertragen. Migranten hätten dann zwar innerhalb Europas nur noch Anspruch auf ein aufenthaltsrechtliches Verfahren. Der Vorteil und die unabdingbare Voraussetzung eines solchen Lösungsansatzes ist aber, dass jede Migrantin und jeder Migrant sicher sein kann, dass eine Entscheidung nicht von nationalen Besonderheiten und Eigenheiten abhängen wird. Und deshalb lassen Sie uns für ein vereinheitlichtes, gemeinsames europäisches Flüchtlingsrecht eintreten.“