Jan Marcus Rossa zu TOP16 „Neuregulierung des Glücksspiels“

Innenpolitischer Sprecher der FDP Fraktion, Jan marcus Rossa

In seiner Rede zu TOP 16 (Neuregulierung des Glücksspiels) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Die Rede des Kollegen Dr. Dolgner war ja ein Musterbeispiel für Frustbewältigung. Die Erkenntnis, dass die SPD-Fraktion in Schleswig-Holstein mit ihrer Verbotsstrategie beim Online-Glücksspiel auf verlorenem Posten steht und mittlerweile völlig isoliert ist, muss sehr schmerzhaft sein. Das rechtfertigt aber nicht den Vorwurf, Jamaika würde parlamentarische Gepflogenheiten missachten.

Der Kollege Dolgner verkennt den Hintergrund des heutigen Antrags. Wir wollen uns nicht mit dem Staatsvertrag inhaltlich beschäftigen, sondern der Landesregierung den Handlungsspielraum verschaffen, um am 05. März 2020 den Staatsvertrag unterzeichnen zu können, ohne gegen einen Landtagsbeschluss verstoßen zu müssen. Dieses Parlament hat am 22. September 2017 einen Beschluss gefasst, mit dem sehr klare Bedingungen für die künftige Glücksspielregulierung aufgestellt wurden. Der jetzt vorliegende Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags erfüllt zwar viele unserer Forderungen, die Gegenstand des damaligen Parlamentsbeschlusses waren, aber eben nicht alle. Sinn und Zweck des heutigen Antrags ist daher ausschließlich die Modifizierung des damaligen Beschlusses, um so für den Ministerpräsidenten den Weg freizumachen, damit er den Staatsvertrag am 05. März 2020 unterzeichnen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Mit dem Staatsvertrag selbst werden wir uns erst beschäftigen, wenn dieser ins übliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist und das kann nicht vor Unterzeichnung durch die Landesregierung geschehen.

Und nun zum eigentlichen Gegenstand unseres Antrages: Wir werden in Kürze ein einheitliches Glücksspielrecht haben, dass in allen Bundesländern gleichermaßen gelten wird. Aus Sicht Schleswig-Holsteins ist es noch viel erfreulicher, dass das generelle Verbot des Online-Glücksspiels dann der Vergangenheit angehören wird. Wir können stolz auf die Arbeit unserer Landesregierung sein, dass es ihr in zähen Verhandlungen gelungen ist, legales Online-Glücksspiel in ganz Deutschland zu ermöglichen. Hier gebührt in besonderer Weise Dank dem Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, dem es gelungen ist, vieles von dem durchzusetzen, was wir in Schleswig-Holstein schon in der Vergangenheit richtig gemacht haben.

Und ich muss einräumen, dass wir, die fachpolitischen Sprecher der Jamaika-Koalition und des SSW, ihm das Leben in den vergangenen Monaten nicht immer ganz leicht gemacht haben. Wir hatten ja klare Vorstellungen, wie ein modernes Glücksspielrecht aussehen soll, das dem Spielerschutz, dem Jugendschutz und auch der Suchtprävention hinreichend Rechnung trägt und trotzdem dazu beitragen wird, dass illegales Glücksspiel möglichst unattraktiv werden wird. Entsprechend statteten wir unseren CdS mit einem klar umrissenen Verhandlungsmandat aus und ich kann wohl für uns alle sprechen: Er hat mehr in den Verhandlungen herausgeholt als wir zu Beginn erwarten durften. Dafür im Namen aller, die wir die Verhandlungen eher passiv begleitet haben, unseren aufrichtigen Dank.

Bis gestern lief ja noch die Expertenanhörung und es werden jetzt die Stellungnahmen auszuwerten sein, um festzustellen, ob es noch Anpassungs- oder Ergänzungsbedarfe gibt. Und auch wir sehen sicherlich an der einen oder anderen Stelle Verbesserungsbedarf, gestützt auf unsere Erfahrungen hier in Schleswig-Holstein. Wenn wir illegales Glücksspiel wirksam bekämpfen wollen, dann muss das legale Angebot eine attraktive Alternative zum Schwarzmarkt sein. Zu hohe bürokratische Hürden gefährden dieses Ziel.Eine flexiblere Limitregelung wäre hier z.B. ein bedenkenswerter Schritt gewesen, für den wir auch nach Abschluss des Staatsvertrages weiter werben sollten.

Aber man muss auch realistisch bleiben, denn mit dem jetzigen Staatsvertrag haben wir einigen anderen Ländern schon einiges abverlangt. Und vor dem Hintergrund, dass jede auch noch so kleine Änderung der Zustimmung aller 16 Bundesländer bedarf, wird es wohl schwierig werden, nun noch einmal am Text selbst Änderungen vorzunehmen. Wir können mit dem jetzigen Verhandlungsergebnis gut leben. Ein Schleswig-Holsteinischer Sonderweg, wie wir ihn 2012 eingeschlagen haben, verbietet sich heute. Dieser Sonderweg war damals nur möglich, weil wir beim Online-Glücksspiel ein Alleinstellungsmerkmal hatten. Nur in unserem Bundesland war legales Online-Glücksspiel möglich und das machte unsere Lizenzen attraktiv. Diese Attraktivität aber verlieren wir, sobald der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten wird. Der Markt bei uns ist nicht so groß und ertragsstark, dass die großen Anbieter auch künftig zu uns kommen werden. Da sind die großen Länder viel attraktiver. Deshalb sprechen auch rein ökonomische Gründe dafür, dass wir Teil des gesamtdeutschen Glücksspielmarktes werden. Nur so werden wir die Einnahmen aus dem Glücksspiel auch künftig auf einem guten Niveau sichern.

Zwei Bitten für die Abschlussverhandlungen haben wir dann aber dochnoch: Zum einen bitten wir darum, dass Schleswig-Holstein in die Regelung über sogenannte Verbundspielhallen aufgenommen wird, um uns hier einen größeren Gestaltungsspielraum zu sichern. Zum anderen wäre es wünschenswert, wenn die geplante zentrale Glücksspielbehörde in unserem Bundesland angesiedelt wird. Ich glaube, dass Schleswig-Holstein hierfür prädestiniert ist, denn kein anderes Bundesland hat gerade beim Online-Glücksspiel so viel Erfahrung wie wir. Und hier sollten wir als Schleswig-Holsteiner ruhig selbstbewusst auftreten.

Heute wünsche ich unserer Landesregierung in den Schlussverhandlungen viel Erfolg. Der jetzt vorliegende Entwurf des Staatsvertrages macht den Weg frei für eine gesamtdeutsche Glücksspielregulierung und das ist das eigentlich Bemerkenswerte.“