Sport/ Sportfördergesetz

Jörg Hansen zu TOP 13 „Förderung des Sports im Land Schleswig-Holstein“

Jörg Hansen

In seiner Rede zu TOP 13 (Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Sports im Land Schleswig-Holstein (SportFG SH)) erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

„Heute bringen wir das Sportfördergesetz auf den Weg. Damit geben wir den Ergebnissen und Empfehlungen aus dem umfassenden Sportentwicklungsplan die notwendige finanzielle Basis. Die Kollegin Beate Raudies hat Jamaika in der Haushaltsdebatte nicht vorhandenen Gestaltungswillen vorgeworfen. Und wenn ich auf die zurückliegenden beiden Plenarwochen und auf meine Themen ‚Katastrophenschutz‘ und ‚Sport‘ blicke, stelle ich fest: Mehr Gestaltung ist nicht möglich. Ich bitte, dies auch als Opposition einfach einmal anzuerkennen.

Der Titel des Gesetzentwurfs ‚Sportfördergesetz‘ spricht unweigerlich für sich: Sport – fördern – Gesetz. Sprechen wir zunächst über den Sport. Die allgemeine Definition von Sport lautet: Eine nach bestimmten Regeln aus Freude an Bewegung und Spiel, zur körperlichen Ertüchtigung ausgeübte körperliche Betätigung. Anders hat es der griechische Arzt Hippokrates von Kos ausgedrückt: ‚Wenn wir jedem Individuum das richtige Maß an Nahrung und Bewegung zukommen lassen könnten, hätten wir den sichersten Weg zur Gesundheit gefunden.‘ Wir haben das erkannt. Ich will nicht unterschlagen, Herr Dr. Dolgner, dass sich die Küstenkoalition dem Thema bereits gewidmet hat. Jamaika wurde aber konkret. Mit dem Zukunftsplan ‚Sportland Schleswig-Holstein‘ haben wir den Turbo eingelegt.

Förderung bedeutet finanzielle, moralische oder emotionale Unterstützung im Sinne von Ermutigung. Wenn man einen Sportentwicklungsplan auflegt, muss man ihn auch finanziell unterfüttern. Das tun wir. Es hat sich in Haushaltsverhandlungen, egal auf welcher Ebene, immer wieder gezeigt, dass Sport stets als Kostenfaktor betrachtet wird. Das zeigt sich spätestens dann, wenn es knapp wird und die Förderung für den Sport einmal wieder rausfällt. Aber wie ich bereits im ersten Punkt gesagt habe: Der Sport gibt so viel zurück. Nicht nur in der Gesundheit, sondern auch finanziell. Und das nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar. Ein Beispiel: Gute Sportprojekte holen die Kinder in die Sporthallen und ziehen sie aus der Langeweile oder Unterbeschäftigung von der Straße, wo sie im Zweifel auf weniger sinnvolle Gedanken kommen würden, oder aber aus schwierigen Situationen im häuslichen Umfeld. Hier lernen Kinder den Umgang mit Konflikten, er lehrt sie aber auch Fairness und den Umgang mit Regeln und Autoritätspersonen. Und vielmehr noch: Nicht wenigen liefert er Vorbilder. Nicht nur bei diesem Beispiel ist Sport unbezahlbar. Als Polizeibeamter weiß ich, wovon ich rede – aber auch als langjähriger Jugendtrainer. Wir Freie Demokraten stellen das ins Zentrum unserer Überlegungen. Und: Mit der bundesweit einzigartigen Studie des Landessportverbandes in Zusammenarbeit mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zum ‚Wert des Sport‘ gibt es nun auch einen eindrucksvollen Beleg dafür, dass sich eine Investition in den Sport eben auch finanziell lohnt.

Es ist ein Gesetz, das wir heute für den Sport auf den Weg bringen wollen. Es steht für ‚Verbindlichkeit‘. Aber warum ein Sportfördergesetz? Da denke ich an Herrn Dr. Dolgners Worte aus der Debatte zum Sportentwicklungsplan zurück, der mir damals vorgeworfen hat, dass ich, als die Küstenkoalition so viel gemacht habe, wohl im Stadion Pommes gegessen hätte. Ich war damals Jugendtrainer im kleinen TSV Travemünde. Und eines Tages kam ein Riesentalent in die Halle, vielleicht zwölf Jahre alt. Ich ging zu unserem Herren-Coach und sagte: ‚Guck dir den einmal genauer an. So ein Talent hatte ich noch nie in der Halle, er hat die richtige Einstellung und ist charakterlich in Ordnung. In Travemünde werde ich ihm schnell nichts Weiteres mehr bieten können‘. Kurz erzählt: Ich habe ihn zum Landesauswahltraining gefahren, wo er schnell zum Spieler mit der besten Entwicklung eingeordnet wurde. Unser Verein hat ihn zu einer Sportschule in Mitteldeutschland vermittelt. Schließlich habe ich ihn auf YouTube im College-Basketball wiedergesehen.

Es ist mein persönliches politisches Ziel, dass wir zukünftig verhindern, dass uns solche Talente verlassen. Ich will, dass wir unsere Talente in Schleswig-Holstein halten und ihnen etwas bieten können. Und nur mit einer finanziellen Verbindlichkeit bekommen wir den Spirit hin, den ich schon so oft angesprochen habe. Wie in Amerika möchte ich in Schleswig-Holstein einen German Spirit sehen und spüren, dass Sport Euphorie, Spannung, Leidenschaft – kurzum: etwas Gutes ist. Mit diesem Spirit bin ich in Flensburg aufgewachsen und er hat sich tief in mir verwurzelt.

Ich fasse also zusammen: Sport hat einen immensen Wert. Förderung ist nicht nur ein Ausgabenfaktor, sondern eine Investition, die sich rechnet. Und ein Gesetz schafft Verbindlichkeit. Aus diesen Bausteinen ergibt sich das heute vorliegende Sportfördergesetz. Und Herr Dr. Dolgner: Wenn wir dies heute so in der 1. Lesung auf den Weg bringen, lade ich Sie zu einer Currywurst ins Stadion ein.“

Es gilt das gesprochene Wort!