Jörg Hansen zu TOP 16 „Schleswig-Holsteinische Helfergleichstellung“

Jörg Hansen

In seiner Rede zu TOP 16 (Schleswig-Holsteinische Helfergleichstellung) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

„Der freiwillige Bevölkerungsschutz ist ein fester Bestandteil in der Sicherheitsstruktur des Landes Schleswig-Holstein. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer übernehmen neben ihren beruflichen und privaten Verpflichtungen Verantwortung für Menschen und Tiere in Notlagen. Dies gilt von großen Schadenslagen bis hin zu Hilfeleistungen unterschiedlichster Art. Dafür stehen sie bereit und die Dankbarkeit der in Not geratenen Menschen ist ihnen gewiss. Diesem Dank schließen wir uns an.

Aber mit dem bloßen Dank allein soll es nicht getan sein, denn mit vorliegendem Antrag wollen wir eine Regelungslücke schließen. Die Frauen und Männer stehen dafür ein, selbst in schwierig zu überblickenden Situationen Schaden abzuwenden und zu helfen, ohne einen persönlichen Vorteil zu verlangen. Und das zu jeder Tageszeit, das ganze Jahr. Sie gehen im Zuge ihrer Tätigkeiten nicht selten an die Grenzen der physischen und psychischen Belastbarkeit. All dies tun sie aus Hilfsbereitschaft.

Wir wollen und dürfen diesen selbstlosen Einsatz nicht für selbstverständlich nehmen. Es gibt derzeit keine Regelung zur sozialen Sicherung der freiwilligen Einsatzkräfte analog zur Regelung für die Feuerwehren. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind im Einsatzfall unter Fortzahlung der Bezüge von ihrer hauptberuflichen Tätigkeit freigestellt, um dem Ehrenamt nachzukommen. Grundsätzlich sollen Mitarbeiter ehrenamtliche Tätigkeiten in ihrer Freizeit ausüben. Einsätze und Lehrgänge finden allerdings nicht immer außerhalb der Arbeitszeit statt. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter für ehrenamtliche Tätigkeiten aber nur dann freistellen, wenn diese im öffentlichen Interesse liegen. So trocken – so gut. So steht es in einem Ratgeber für Unternehmer.

Mitglieder verschiedenster Hilfsorganisationen hingegen sind auch im Alarmfall, also außerhalb des Katastrophenfalles, auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen. Diese Gerechtigkeitslücke, die vollkommen zurecht zu Frustration bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern führt, muss geschlossen werden. Für das Fortbestehen des Hilfeleistungssystems ist eine Helfergleichstellung unerlässlich. In Bayern haben die ehrenamtlichen Kräfte der Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf, für Einsätze von ihrer Arbeit bei voller Entgeltfortzahlung freigestellt zu werden, sofern sie durch die integrierte Leitstelle alarmiert werden. Eine analoge oder ähnliche Regelung wäre für Schleswig-Holstein denkbar. Da dies nicht so ohne weiteres geht, bringen wir diesen Antrag auf den Weg.

Ich sehe auch keinen Grund, warum wir dies nicht tun sollten. Im Gegenteil. Der Nutzen und die daraus resultierende Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger sind enorm. Und genau deshalb haben die im Ehrenamt tätigen Helferinnen und Helfer die Gleichstellung verdient. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer leisten einen ebenso essenziellen Beitrag zur Gefahrenabwehr wie die Feuerwehren und sollten deshalb auch gleichermaßen abgesichert werden. Die Folgen, die sich ergeben, wenn man sich dieses Themas nicht annimmt, sind ebenso offensichtlich wie gravierend. Durch die aktuell bestehenden Regelungen entsteht den ehrenamtlichen Helfern oft ein nicht unerheblicher Nachteil, welcher nicht zuletzt die Motivation nachhaltig negativ beeinflusst und massiv zum Rückgang der Helferzahlen beitragen kann.

Und das ist nicht bloß sehr bedauerlich, sondern bedeutet im äußersten Fall auch eine Einbuße in der Qualität der Gefahrenabwehr. Mit diesem Antrag wird demnach nicht bloß das Ehrenamt gestärkt, sondern auch die die Funktionsfähigkeit der Gefahrenabwehr in unserem Land und das geht uns alle an. Wir alle profitieren von dem Engagement der freiwilligen Helfer.“