Jörg Hansen zu TOP 2 "Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes"

Jörg Hansen

In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

Unsere Feuerwehren sind gut und wollen jeden Tag besser werden. Wir wollen besser werden. Binden wir das zusammen. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, dafür die Grundlagen zu schaffen. Denn leider beobachten wir seit geraumer Zeit, dass die Bereitschaft zur Ausübung des Ehrenamtes im Feuerwehrbereich stetig zurückgeht. Um die Einsatzkraft unserer Feuerwehren, die zu einem Großteil aus freiwillig Engagierten bestehen, aufrecht zu erhalten ist es notwendig, dass wir hier ansetzen und das Ehrenamt und den Einsatz für die Feuerwehr attraktiver machen und die Bildung von Pflichtfeuerwehren vermeiden.

In diesem Sinne haben wir punktgenaue Gesetzesänderungen vorgenommen. Die enge Verzahnung mit dem Katastrophenschutz stellt uns seit 2015 und ganz aktuell durch den Krieg in der Ukraine vor große Herausforderungen. Ich danke allen beruflich, aber insbesondere den ehrenamtlich engagierten Frauen und Männern, die für ihre vorbildliche Arbeit. Die jüngsten Schlechtwetterlagen haben uns vor Augen geführt, dass sie im Alltag stets und uneigennützig im Dienste der Gesellschaft bereitstehen. Jeder von uns hat vermutlich diese Einsatzbereitschaft in seiner Gemeinde erfahren. Deswegen ist es unsere Verpflichtung, ihnen als Gesetzgeber die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Auf die einzelnen Punkte sind meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits eingegangen. Für uns Freie Demokraten war dabei wichtig, dass wir durch Neuregelungen den Brandschutz unterstützen und nicht fesseln. Dafür haben wir eine Reihe von Vorgängen entbürokratisiert. Zukünftig kann man nun sowohl die Aufnahme- als auch die Austrittserklärung auch mündlich vornehmen. Eine Reihe weiterer Änderungen im Brandschutzgesetz soll für mehr Flexibilität sorgen, um modernen Verfahrensweisen und Bedarfen gerecht zu werden.

Beispielhaft hierfür möchte ich nennen:

  1. Man kann als Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in einer anderen Gemeinde als Einsatzkraft aktiv werden.
  2. Die Aufwandsentschädigung wurde entbürokratisiert. Sie gilt jetzt für alle im Feuerwehrdienst. Weg mit der Spitzabrechnung.
  3. Die Regelungen zur Pflichtfeuerwehr sind verbessert.
  4. Führungspositionen können leichter erlangt werden.
  5. Freiwillig kann man nun in die Verwaltung einsteigen.

Das ist flexibel und modern und kommt dem Ehrenamt zugute. Natürlich denken wir auch an die Nachsorge für unsere Kameradinnen und Kameraden nach belastenden Einsätzen. Der Einsatz im Ahrtal hat uns gezeigt, dass man als Einsatzkraft mit entsetzlichen Bildern umgehen muss. Es ist unsere fürsorgerische Pflicht, ihnen dabei jegliche Unterstützung anzubieten.

Ich danke den Verbänden und Organisationen für die konstruktiven Beratungen im Ausschuss. Für die Blaulichtfamilie haben wir in der vergangenen Legislaturperiode viel erreicht. Mit der Polizeirechtsreform, den Regelungen zur Badesicherheit und Wasserrettung, zum Helfergesetz, dem Katastrophenschutz und nun zum Brandschutz haben wir viele Lücken geschlossen, die uns die Vorgängerregierung hinterlassen hat. In vielen Bereichen ist Schleswig-Holstein bundesweit Vorreiter oder hat Rückstände aufgeholt. Und ganz wesentlich ist auch der Blick auf die Zukunft: Die Jugend ist die Zukunft und bereits wesentlicher Bestandteil unserer Gegenwart. Deswegen sollen sie mitgestalten und mitentscheiden. Das stellen wir mit unserem Änderungsantrag für die Entsendung von Jugendlichen in die Delegiertenversammlungen sicher. Wir wollen unser Ehrenamt arbeiten lassen und es nicht durch Regelungen und Bürokratie zu knebeln. Jamaika hat geliefert.

 

Rede zu Protokoll gegeben!