Kay Richert und Stephan Holowaty: Arbeitsschutz darf nicht ausgehebelt werden

Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert und Abgeordneter für den Wahlkreis Segeberg, Stephan Holowaty

Zum massiven Ausbruch an Corona-Infektionen bei Mitarbeitern eines Bad Bramstedter Schlachthofs erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

„Es wäre beschämend, wenn ein Unternehmen durch die Umgehung von Standards und Mietwucher die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern aufs Spiel setzen würde. Das dürfen und werden wir nicht dulden, deshalb ist es richtig, dass allen konkreten Verdachtsmomenten nachgegangen wird. Die Einhaltung des Arbeitsschutzes ist für uns Freie Demokraten wichtig, auch im Zusammenhang mit der Unterbringung von Werkvertragsarbeitnehmern. Deshalb müssen auch privat angemietete Dienstwohnungen endlich unter die Anforderungen des Arbeitsstättenrechts fallen. Nur so kann man die Zustände mit dem Arbeitsschutz kontrollieren. Die Schließung dieser rechtlichen Lücke hatte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November auf Initiative des schleswig-holsteinischen FDP-Sozialministers Heiner Garg bereits beschlossen. SPD- Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist bislang aber nicht tätig geworden. Wir erwarten, dass er dies endlich nachholt.

Wir arbeiten derzeit an einer Initiative zum wirkungsvollen Schutz der Arbeitnehmer vor Umgehung der Unterkunft-Standards, bei der wir uns auch eng mit den Gewerkschaften abstimmen. Wir machen unsere Hausaufgaben, der Bund sollte dies auch endlich machen."

Der Abgeordnete für den Wahlkreis Segeberg, Stephan Holowaty, ergänzt:

"Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Menschen in Bad Bramstedt nicht gefährdet wird. Der Arbeitgeber hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht und muss eine entsprechend umfassende Betreuung und Information seiner Mitarbeiter sicherstellen. Dies gilt insbesondere auch, weil die meisten der möglicherweise betroffenen Arbeitnehmer in aller Regel kein oder nur wenig Deutsch sprechen und örtliche Informationen nur begrenzt aufnehmen. Hier ist der Arbeitgeber eindeutig in der Pflicht."