Verkehr/ GVFG

Kay Richert zu TOP 3 „Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes“

Kay Richert

 

In seiner Rede zu TOP 3 („Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes“) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

 

„Mobilität ist ein menschliches Grundbedürfnis. Das sieht man an der Bewunderung, mit der etwa über die Wasserstraßen der Ägypter, das Postsystem der Fugger, das Straßennetz der Römer oder technische Revolutionen wie Eisenbahn oder Flugzeug gesprochen wird. Man sieht es auch an der Emotionalität, mit der wir über die verschiedenen Mobilitätsformen diskutieren, Bahn, Bus, Auto, E-Mobilität, Fahrrad oder fossile Kraftstoffe – die Mobilität an sich stellt dabei niemand in Frage. Mobilität ist modern, ist Fortschritt und Optimismus, Mobilität finden wir gut.

 

Was man für Mobilität aber zwingend braucht, sind Straßen und Wege. Und da müssen wir erkennen, dass – anders als bei den Straßen der Römer, die auch nach 2000 Jahren noch wenigstens teilweise passierbar sind (z.B. Via Claudia Augusta) – unser Straßen- und Wegenetz in vielen Bereichen in einem sanierungsbedürftigen Zustand ist.

Die Zuständigkeit für Straßen und Wege ist in Deutschland nicht immer übersichtlich. Da gibt es Straßen des Bundes, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Auf den ersten Blick erkennbar sind eigentlich nur die Unterschiede zwischen Autobahnen und allen anderen Straßen. Genauso wenig übersichtlich ist für den Uneingeweihten die Finanzierung all dieser Straßen.

Über die Sanierung der Landesstraßen haben wir im Dezember ausführlich gesprochen, da hat Jamaika eine Strategie vorgelegt, wie die Landesstraßen in den nächsten Jahren wieder hergerichtet werden. Dafür nehmen wir jedes Jahr mindestens 90 Millionen Euro in die Hand.

Bei den Gemeindewegen ist es so, dass der Bund den Ländern bislang zweckgebunden Mittel für die Finanzierung zuweist – also für Erhalt, Bau und Ausbau verkehrswichtiger Straßen, ÖPNV-Einrichtungen, Verkehrsleitsystemen, Radwegebau und Kreuzungsmaßnahmen und den Abbau eines massiven Sanierungs- und Investitionsstaus. Diese Mittel werden Entflechtungs- oder GVFG-Mittel genannt (GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Bislang ist das so, denn ab 2020 wird das nicht mehr so sein, da enden diese zweckgebundenen Zuweisungen.

Natürlich ist uns klar, dass die Finanzkraft vieler Kommunen nicht ausreicht, um die Gemeindestraßen und -wege zu erhalten, geschweige denn den Sanierungsstau zu beheben. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kommunen weiterhin zu unterstützen. Wenn 2020 die Mittel des Bundes nach dem bisherigen Entflechtungsgesetz nicht mehr fließen, werden wir für die bisherige Zweckbindung in mindestens gleicher Höhe Landesmittel geben. Wir lassen die Kommunen nicht alleine.

Unser Gesetzentwurf ist da glasklar:

‚Ab dem ersten Januar 2020 werden für diesen Zweck Landesmittel in Höhe von mindestens 43.253.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.‘ Und: ‚Ab dem Jahr 2021 bis einschließlich dem Jahr 2035 steigt der Vorjahresbetrag jährlich um jeweils 2 vom Hundert.‘ Um künftigen Teuerungen und Kostensteigerungen bei den Zuweisungen an die Kreise zu begegnen, haben wir nämlich auch eine Dynamisierung der Mittel gleich mitgedacht.

Durch unser neues GVFG erreichen wir:

Die Finanzunterstützung der Kommunen bei Erhalt, Bau und Ausbau verkehrswichtiger Straßen, Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsleitsystemen, bei Radwegebau und Kreuzungsmaßnahmen bleibt. Wir lassen die Kommunen nicht alleine.

Wir erhalten den Kommunen die Möglichkeit, den immensen Sanierungs- und Investitionsstau anzugehen. Wir schaffen Planungssicherheit, da das bestehende Förderprogramm mit Landesmitteln fortgeführt wird.

Wir helfen bei der Sicherung eines funktionalen, leistungsfähigen, sicheren, umweltverträglichen und auch barrierefreien Verkehrsnetzes. Das ist gut für die regionale Wirtschaft, das stärkt aber auch die Mobilität der Bürger, insbesondere auf dem Land.

Zusammengefasst: Wir tun etwas für die Gemeinden, wir sorgen für Mobilität und Lebensqualität, wir lassen die Bürger nicht im Regen stehen! Natürlich: Wir Freie Demokraten hätten uns auch mehr vorstellen können. Wir hätten die Mittel gerne von 43 Millionen Euro auf 60 Millionen Euro erhöht, denn wir finden, 43 Millionen sind angesichts des Sanierungsstaus auch bei den Gemeindestraßen knapp kalkuliert und wir wollen die Kommunen ja möglichst stark unterstützen. Aber eine Koalition bedeutet Kompromisse und die Formulierung ‚mindestens 43 Millionen‘ schließt eine Aufstockung zum späteren Zeitpunkt ja nicht aus.

Aber auch so ist dieses Gesetz eine große Hilfe für die Kommunen, wir lassen Sie bei der Straßenfinanzierung nicht alleine. Wir wollen ein modernes, vorwärtsgewandtes und optimistisches Schleswig-Holstein, und dazu gehören auch funktionierende Straßen und Wege. Wir wollen den Bürgern ihre Mobilität erhalten oder zurückgeben, auch auf dem Land. Deswegen helfen wir mit Landesmitteln, wenn den Kommunen keine Bundesmittel mehr zugewiesen werden, und tun auch so etwas für die Infrastruktur und die Zukunft im Land."

Es gilt das gesprochene Wort.