Verkehr/Planungsstand A20

Kay Richert zu TOP 35 „Bericht zum Planungsstand der A20“

Kay Richert

In seiner Rede zu TOP 35 (Bericht zum Planungsstand der A20) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

„Wir haben von unserem Minister Bernd Buchholz einen Bericht zum Planungsstand der A 20 bekommen, der Vorbildcharakter hat. Denn mit dem vorliegenden Bericht wird ein neues Kapitel aufgeschlagen: Ein Kapitel der Ehrlichkeit und Transparenz, wie es eigentlich seit Beginn der Planungen vor etlichen Jahren hätte selbstverständlich sein sollen.

Die Wahrheit um die Planungen löst zweifelsohne keine Jubelstürme aus. Aber endlich kommen alle Fakten schonungslos, offen und ehrlich auf den Tisch. Wir Freie Demokraten finden das richtig so. Der Öffentlichkeit werden nicht länger irgendwelche Halbwahrheiten vorgegaukelt wie es in der Vergangenheit mitunter gehandhabt wurde. Dafür gebührt dem Minister unser Dank.

Eine funktionierende, an den Bedarfen der Menschen ausgerichtete Infrastruktur ist wichtig. Sie sorgt für Lebensqualität und ist Standortfaktor für eine florierende Wirtschaft. Jeder, der in Schleswig-Holstein unterwegs ist, bekommt das vor Augen geführt. Es ist daher ein gutes Zeichen, dass fraktionsübergreifend Einigkeit über die notwendige Fertigstellung der A20 herrscht, so wie es auch in unserem Koalitionsvertrag steht. Dass wir alle gemeinsam dem Projekt den Rücken stärken und für eine schnellstmögliche Realisierung eintreten. Denn in der Vergangenheit ist bekanntlich vieles nicht rund gelaufen. Das wurde bereits mehrfach ausführlich diskutiert. Mit der FDP und Jamaika und mit unserem Minister Bernd Buchholz aber wurde eine Zeitenwende eingeläutet. Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit wurden aufgeräumt. Die Fakten liegen jetzt auf dem Tisch und wir können gemeinsam nach vorne schauen.

Der vorliegende Bericht macht ein grundsätzliches Problem deutlich: Das Planungsrecht in Deutschland macht Großprojekte immer komplexer und anfälliger für Klagen. Warum ist das so? Unser Planungsrecht soll sicherstellen, dass niemand durch staatliche Planungen unangemessen und damit ungerechtfertigt benachteiligt wird. Das Interesse der Allgemeinheit muss gegen das Interesse der Einzelnen abgewogen werden. Die Rechte der ‚Voiceless‘, also z.B. der Tiere und der Pflanzen, werden in diesen Verfahren durch Verbände wahrgenommen, die sich hierauf spezialisiert haben. Und natürlich steht allen Betroffenen zu, die getroffene Verwaltungsentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen (Rechtsweggarantie Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 GG). So funktioniert unser Rechtsstaat und so funktioniert er auch gut.

Aber: Bei vielen Großprojekten wird dieses Verfahren dazu genutzt, das Projekt zu verzögern und es ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, als ob dies nicht mit dem Ziel der gemeinsamen Lösungsfindung und auch nicht aus fachlichen Beweggründen geschieht. Damit können wir nicht zufrieden sein. Selbstverständlich müssen auch die Belange der Verbände angemessen in die Planungen einfließen. Daher ist es vorbildlich wie Minister Buchholz den Dialog zu Bürgern und Umweltverbänden sucht, um im Konsens außergerichtliche Lösungen zu finden. Und ich würde mich freuen, wenn der Umweltminister das Versprechen seines Vorgängers einlöst und bei Umweltbelangen als Unterstützung zur Verfügung steht. Denn schließlich verfolgt die gesamte Landesregierung das Ziel, Projekte wie die A20 so zügig und einvernehmlich wie möglich umzusetzen.

Trotzdem: Gerade große Projekte dauern in Deutschland viel zu lange. Es kann nicht sein, dass der Bau einer Straße mehr als 30 Jahre dauert. Ich würde mich deswegen sehr darüber freuen, wenn große Infrastrukturprojekte zukünftig durch ein Baugesetz auf den Weg gebracht würden. Ich würde auch gerne das Verfahren an sich verbessern. Natürlich weiß ich, dass die umfängliche Prüfpflicht für Planungen z.B. aus der Staatszielbestimmung zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen entspringt, wir haben ja ähnliches auch in unserer eigenen Verfassung stehen. Aber ist die generelle Beweislastumkehr im Verfahren geeignet, die besten Lösungen zu finden? Ich glaube, hier muss das Verfahren neu gedacht werden. Durch schnellere Planungsprozesse und weniger Klagen bringen die neuen Projekte nicht nur wesentlich schneller die erwarteten Entlastungen, es können auch viele Steuergelder eingespart werden.

Apropos Umweltverträglichkeitsuntersuchung: Bei jedem Projekt werden die Auswirkungen auf diverse Schutzgüter untersucht. Da gibt es das Schutzgut Wasser, das Schutzgut Luft, die Schutzgüter Boden, Landschaft, Tiere und Pflanzen. Und es gibt das Schutzgut Mensch. Es gibt die vielen tausend Menschen in den betroffenen Orten, die sich Entlastung durch die A20 dringend ersehnen. Deren Orte heute unter der Last des Durchgangsverkehrs ächzen. Oder die als Pendler in endlosen Staus stehen und Zeit und Gesundheit verlieren. Dieses Schutzgut – diese Menschen – kommen in der Diskussion fast immer zu kurz. Für uns von der FDP sind Menschen nicht nachrangig, wir werden weiter aufpassen, dass ihre Belange nicht unter die Räder kommen.

Ich bin seit 2017 Abgeordneter. Ich weiß nicht, wer wann was gesagt hat und warum das nun gerade besonders schlimm oder besonders toll ist. Damit möchte ich mich auch nicht beschäftigen. Wir von der FDP wollen nach vorne, wir wollen etwas umsetzen für die Menschen in Schleswig-Holstein. Wir werden weiterhin alles dafür tun, um mit der A20 schnellstmöglich nicht nur bis zur Elbe bei Glückstadt zu kommen, sondern auch unter der Elbe durch bis nach Niedersachsen. Das kann bei guter Vorplanung schnell gehen und bei schlechter Vorplanung mühsam sein. Aber: Wir hängen uns weiter rein, denn von der A20 profitiert ganz Schleswig-Holstein.“

Es gilt das gesprochene Wort!