Zum heute ergangenen Urteil des Landesverfassungsgerichts über die Nicht-Zulässigkeit eines Frackingverbots im Landeswassergesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Landesplanung der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Wir danken dem Gericht für seine Klarstellung. Die Rechtsauffassung des Landtags wurde bestätigt. Auch wenn kein explizites Frackingverbot im Landeswassergesetz möglich ist, ist Fracking in Schleswig-Holstein praktisch unmöglich.
Wir haben dafür im Land alles rechtlich Zulässige getan. So wurde das Landeswassergesetz verschärft und auch der Landesentwicklungsplan schließt die Nutzung von Fracking in Schleswig-Holstein aus.“