Energie/Windkraft

Oliver Kumbartzky und Christopher Vogt: FDP fordert größere Abstände zur Wohnbebauung

„Nach dem OVG-Urteil vom Januar wurde das Landesplanungsgesetz im Eilverfahren und ohne Anhörung durch die Koalition und die CDU geändert. Einige Zeit später wurde der dazugehörige Kriterienkatalog für Ausnahmen veröffentlicht und vor kurzem Karten, auf denen die Abwägungsbereiche dargestellt sind. Damit war die Verwirrung im Land endgültig perfekt. Bürgerinitiativen schießen wie Pilze aus dem Boden und auch Naturschutzverbände üben berechtigte Kritik. Das Verfahren der Landesregierung ist weder transparent noch bürgerfreundlich.


Noch offen ist darüber hinaus der Punkt der so genannten charakteristischen Landschaftsräume. Ein Gutachten soll hier in den nächsten Wochen Klarheit bringen. Wir fordern dabei, die räumliche Festsetzung der charakteristischen Landschaftsräume im Einvernehmen mit den Kreisen vorzunehmen. Zudem sollten die charakteristischen Landschaftsräume aufgrund ihrer besonderen naturschutzfachlichen Wertigkeit als Tabukriterium aufgenommen werden. In diesen bisher freigehaltenen ökologisch bedeutsamen Flächen dürfen aus unserer Sicht auch zukünftig keine Windkraftanlagen errichtet werden. Wir brauchen eine umwelt- und naturverträgliche Energiewende.“

 

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt, ergänzt: „Schleswig-Holstein ist das Land der Windenergie und soll es auch bleiben. Die Politik muss jedoch die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner beim Ausbau der Windenergie stärker berücksichtigen, wenn sie die hohe Akzeptanz der Windenergie erhalten möchte.

 

Die Landesregierung muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass sich in unserem Bundesland immer mehr berechtigter Protest gegen den Ausbau der Windenergie regt.

 

Viele Bürgerinnen und Bürger, die sich in Schleswig-Holstein gegen neue Windparks oder Repowering-Maßnahmen aussprechen, stören sich an den viel zu geringen Abständen zur Wohnbebauung. Wir halten viele dieser Bedenken für berechtigt, weil die aktuellen Mindestabstände von nur einigen Hundert Metern noch aus einer Zeit stammen, als die Anlagen erheblich kleiner waren als heute. Vor einigen Jahren waren die Anlagen in der Regel zwischen 80 und 100 Metern hoch. Heute sind sie hingegen um die 200 Meter hoch. Auf diese technische Weiterentwicklung muss die Politik reagieren. Wir schlagen deshalb vor, dass die Abstandsregelungen entsprechend der technischen Entwicklung angepasst werden.“