Oliver Kumbartzky zu TOP 10 "Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur"

OK

In seiner Rede zu TOP 10 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

,,Die Zahl der vom Wolf gerissenen Weidetiere steigt bundesweit drastisch. Die zahlreichen Risse und Sichtungen ­ gerade auch in Schleswig-Holstein ­ verdeutlichen, dass sich das Problem weiter verschärfen wird.

Die AfD-Fraktion schlägt nun vor, Entschädigungen gesetzlich zu verankern. Dabei ist die Sache mit den Entschädigungen umfassend in der Wolfsrichtlinie des Landes verankert. Der von der AfD vorgelegte Gesetzentwurf würde die Betroffenen nicht besser stellen als jetzt schon durch die Wolfsrichtlinie.

Im Gegenteil: Sollte das AfD-Gesetz in Kraft treten, müssten alle Nutztierhalter ­ und nicht nur die in den Wolfspräventionsgebieten ­ zwingend ,wolfsichere` Herdenschutzmaßnahmen ergreifen, um Entschädigungen zu bekommen. Gerne können wir uns aber im Ausschuss weiter und intensiver dazu austauschen.

Entschädigungen sind aber nur ein Aspekt in der ganzen Debatte zum Thema Wolf. Viel besser wäre es doch, wenn es gar nicht erst zu zahlreichen kostenintensiven und für die Betroffenen nervenaufreibenden Entschädigungsverfahren kommen müsste. Ich bleibe daher dabei: Wir brauchen ein pragmatisches Denken im Umgang mit dem Wolf und ein Wolfsmanagement, das nicht nur verwaltet, monitort und entschädigt, sondern auf Sicht auch im Sinne eines aktiven Herdenschutzes ­ Stichwort Bestandsregulierung ­ arbeiten kann. Dafür müssen sich natürlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Ich halte wenig davon, es wie die SPD- Landtagsfraktion zu tun und achselzuckend auf die bestehende Gesetzeslage in Bund und EU zu verweisen. Die SPD in Land und Bund sollte sich ein Beispiel an den Dithmarscher Sozialdemokraten nehmen. Diese haben letzte Woche gemeinsam mit CDU, FDP und den Wählergemeinschaften eine Resolution beschlossen, in der es um ein strikteres Vorgehen gegen den Wolf und gesetzliche Änderungen auf den unterschiedlichen Ebenen ging.

Bemerkenswert ist folgende Aussage von SPD-Fraktionschef Jörg-Uwe

Halusa: ,Der Wolf gehört nicht nach Dithmarschen und Schleswig-Holstein`.

Ich wünsche mir mehr Einigkeit bei der Berliner GroKo und auch mehr Initiativen aus den Bundesländern, um die Gesetzeslage im Bund in Sachen Rechtssicherheit für die Länder endlich anzupassen und den so genannten ,günstigen Erhaltungszustand` des Wolfes als erreicht zu erklären. Der Wolf ist in Mitteleuropa keine bedrohte Art. Das gemeinsame Vorgehen Schleswig-Holsteins mit Niedersachsen Richtung EU zum Thema Deichsicherheit ist ein erster sehr dringender Schritt. Aber es müssen weitere Schritte folgen. So sollte der Wolf meiner Meinung nach umgehend ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden, um den Jägern genau jene Rechtssicherheit zu gewähren, die wir hier im Land gerade benötigen. Zusammen mit der Festlegung des günstigen Erhaltungszustandes der Wolfspopulation und dem daraus resultierenden Zusammenspiel von passivem und aktivem Herdenschutz könnte den betroffenen Weidetierhaltern so zeitnah geholfen wer- den.

Für die Akzeptanz des Wolfes in Deutschland, für den Erhalt der Artenvielfalt sowie den Hochwasserschutz durch Weidetierhaltung ist eine Bestandsregulierung beim Wolf meiner Meinung nach notwendig. Und ich bin mir sicher, dass wir vor dem Hintergrund der stark steigenden Wolfspopulation in Deutschland an der weiteren Debatte über eine wildökologische Raumplanung für den Wolf und letztendlich die von der FDP schon länger geforderte Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz nicht vorbeikommen werden."


Es gilt das gesprochene Wort.