Oliver Kumbartzky zu TOP 18+27 "Tierexporte in tierschutzrechtlich problematische Staaten"

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In seiner Rede zu TOP 18+27 (Tierexporte in tierschutzrechtlich problemati- sche Staaten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

,,Der Schutz des Wohlbefindens von Tieren europaweit stellt gemäß EuGH ein ,im Allgemeininteresse liegendes legitimes Ziel` dar. Der Tierschutz ist in Deutschland darüber hinaus verfassungsrechtlich durch Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) abgesichert. Und selbstverständlich gibt es rechtliche Vorschriften, die die Tiere schützen sollen ­ auch auf dem langen Transportweg in die Türkei oder nach Marokko. Dass wir die Kontrollmechanismen verbessern könnten und sollten, steht außer Frage. Aktuell besteht aber noch Unsicherheit darüber, wie die Kontrollen rechtssicher gewährleistet werden können. Das Ziel ist uns allen klar und darin sind wir uns einig:

Es ist sicherzustellen, dass die tiertransportrechtlichen Regelungen der Ver- ordnung (EG) Nr. 1/2005 mindestens bis zum endgültigen Beförderungsort eingehalten werden, insbesondere auch dann, wenn sich dieser außerhalb der Europäischen Union befindet. Unwürdige Tiertransporte sind zu stoppen.

Aktuell gibt es unter Juristen und den Anwendern der geltenden Vorschriften aber Unsicherheit darüber, wie dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann. Dass die Diskussion im Land teilweise zu emotionalen Reaktionen geführt hat, ist bedauerlich. Wir unterstützen das Ziel des Ministers, auf ein bundesweit rechtssicheres Verfahren zu drängen. Im Interesse der Veterinärämter, im Interesse der Zuchtbetriebe und nicht zuletzt im Interesse des Tierschutzes muss die Sache schnellstmöglich geklärt werden. Wir begrüßen daher die beschlossene Vorgehensweise gestern beim Runden Tisch.

Der Brief der Landesminister an die Bundeslandwirtschaftsministerin ist ein weiteres richtiges Zeichen. Gleichzeitig drückt aber die in dieser Sache mit- verantwortliche Bundesministerin Klöckner auf die Bremse und weist Verantwortung von sich. Da sagt die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner der DPA doch tatsächlich am gestrigen Mittwoch: ,Besser wäre gewesen, erst eine rechtliche Klärung herbeizuführen und dann entsprechend behördlich zu agieren und nicht umgekehrt`. Was sie verschweigt: Am besten wäre es gewesen, wenn das Bundesministerium höchst selbst dem Antrag der Agrarminister vom April 2018 gefolgt wäre und Antworten auf die im Raum stehenden rechtlichen Unsicherheiten gegeben hätte. Fast ein Jahr hat die Bundesministerin dafür Zeit gehabt.

Die Bundesministerin hat es versäumt, eine klare Weisung in dieser Sache zu erteilen. Die Bundesministerin ist damit an der zurzeit angespannten La- ge mitschuldig. Die Unsicherheit darüber, nach welchen Kriterien die Kreisveterinärämter Exporte genehmigen dürfen, hat dabei auch zu einem Scha- den für die Rinderzüchter geführt. Ein wirtschaftlicher Schaden, aber eben auch ein Imageschaden, den die Rinderzüchter überhaupt nicht verdient ha- ben. Das Geschäftsmodell der RSH eG ist nicht Brutalität, sondern Qualität, wie beispielsweise durch die Nutzung von EU-anerkannten Exportställen und der professionellen Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Zoll- und Veterinärbehörden.

Es hilft niemanden, wenn Ministerinnen und Minister mit dem Finger aufeinander zeigen, während Teile der Öffentlichkeit ihre Vorurteile über die Rinderzuchtbranche bestätigt sehen. Das Schwarze-Peter-Spiel muss ein Ende haben, Lösungen müssen her. Wir unterstützen das Ansinnen von Minister Albrecht. Er setzt weiter auf Dialog mit den Betroffenen. Er macht auch Druck auf den Bund, um für eine möglichst rasche Klärung der entstanden Rechtsunsicherheiten zu sorgen. Gut so!"