Oliver Kumbartzky zu TOP 2 "Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes"

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In seiner Rede zu TOP 2 (Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

,,Dauergrünlandschutz ist Umwelt- und Klimaschutz. Er schützt die Böden und die typische Landschaft Schleswig-Holsteins. Grünlandschutz ist damit auch Landschaftspflege.

Das heute vorliegende Gesetz beschränkt sich künftig auf Dauergrünlandflächen, die besonders sensibel sind. Die Gebietskulisse, die durch das heute vorliegende Gesetz geschützt wird, wird im Vergleich zum bestehenden Gesetz faktisch halbiert, da ,wie gesagt, künftig nur noch das sensible Dauergrünland vom Gesetz erfasst wird.

Außer der Änderung bei der Kulisse gibt es natürlich auch noch weitere Änderungen. So wird zum Beispiel in Paragraf 2 die Definition von Dauergrünland an die unionsrechtliche und bundesweite Definition angepasst.

Dadurch wird eine höhere Transparenz für alle Verfahrensbeteiligen geschaffen und das sowieso schon komplizierte Antragsverfahren wieder vereinfacht. Sollte sich das Prämienrecht der EU ändern, stellen wir sicher, dass unsere absoluten Grünlandstandorte gesichert sind. Für die Kulisse gilt der Schutz und das Umwandlungsverbot künftig unabhängig davon, was die EU beschließt oder ändert. Die Entfristung des Gesetzes ist dabei sinnvoll, denn auch in fünf Jahren werden wir die sensiblen Grünlandflächen, Moore und Anmoore dort haben, wo wir sie heute identifiziert haben. Die Sensibilität wird dort dieselbe sein. Deswegen ist es richtig, den Schutz entsprechend dauerhaft zu gestalten.

Wir haben mit unserem Änderungsantrag dafür gesorgt, dass es eine erneute Evaluation des Gesetzes geben wird. Es ist wichtig zu sehen, ob es gegebenenfalls weiteren Anpassungsbedarf gibt. Die Umwandlung von Grünland in Ackerland ohne Ersatzflächen ist verboten. Hier haben wir erreicht, dass im Gesetzestext deutlicher wird, dass es sich um einen 1:1-Ausgleich handeln muss, wenn eine Umwandlung in Ausnahmefällen genehmigt wird ­ nicht weniger, aber auch nicht mehr. Das grundsätzliche Umwandlungsverbot gilt für besonders sensible Gebiete:

Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moore und Anmoore. Wir werden eine Kulisse als Grünland schützen, die auch als Ackerland nicht dauerhaft zu bewirtschaften wäre. Wir sagen, dieser Boden ­ der Boden, der auch als Ackerland schnell seinen Wert verlieren würde ­ sollte geschützt werden und das rechtfertig nach unserem Dafürhalten auch einen Eingriff in das Eigentumsrecht an dieser Stelle.

Durch das Gesetz gibt es die Sicherheit, dass unsere Böden dauerhaft ihr volles Funktionsspektrum für die Umwelt erhalten können: Als Speicher für Wasser, als Lebensraum, aber auch als Speicher für Treibhausgase. Das ist eine gute Sache, zu der wir uns gemeinsam in der Jamaika-Koalition entschlossen haben. So ist auch die Landwirtschaftskammer in ihrer schriftlichen Stellungnahme der Auffassung, dass ,das natürliche Dauergrünland in seinen vielfältigen Ausprägungen als Bestandteil unserer Kulturlandschaft zu pflegen und zu erhalten ist.`

Heute nun haben SPD und SSW einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht, der knapp dargestellt lediglich ausdrückt, dass alles so bleiben soll wie bisher. Die Evaluation zum bestehenden Gesetz und die Änderungen im EU-Prämienrecht werden dabei nahezu ausgeblendet. Wir werden dem Änderungsantrag der Opposition daher nicht zustimmen.

Die Begründung für den Gesetzentwurf der Landesregierung sein Inhalt ist vernünftig und überzeugend. Ich werbe daher um Ihre Zustimmung für die vom Ausschuss empfohlene Fassung."

Es gilt das gesprochene Wort.