Oliver Kumbartzky zu TOP 21 „Schleswig-Holstein als Forschungsstandort für CRISPR/Cas erhalten“

Oliver Kumbartzky

In seiner Rede zu TOP 21 (Schleswig-Holstein als Forschungsstandort für CRISPR/Cas erhalten und Landwirtschaft beraten) erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

„Der in Rede stehende Antrag der AfD-Fraktion geht an der Sache, nämlich dem substantiierten Umgang mit gentechnologischer Forschung, vorbei. Es ist zu keinem Zeitpunkt ersichtlich, dass durch das EuGH-Urteil die gentechnische Forschung in Schleswig-Holstein direkt eingeschränkt wird, wie der Antrag suggeriert. Die Forschungslabore sind als geschlossene Systeme nicht direkt, aber unter Umständen mittelbar vom Urteil des EuGH betroffen. Das EuGH hat geurteilt, dass Produkte, die mit der Genschere CRISPR/Cas erzeugt wurden, ein genetisch veränderter Organismus im Sinne der Freisetzungs-Richtlinie seien. Wir sollten also bemerken, dass das EuGH eine rechtliche Einordnung vorgenommen hat. Eine rechtliche Einordnung aufgrund von bestehenden Rechtsgrundlagen. Das Gericht trifft keine wissenschaftliche Entscheidung. Dafür ist es nicht zu kritisieren. Wenn die bisherigen Rechtsgrundlagen in der EU Gentechnik so weit definieren, dass auch mit Genscheren erzeugte Produkte darunter fallen, müssen wir darüber nachdenken, wie wir die rechtlichen Definitionen ändern können, sodass sie besser den wissenschaftlichen Sachverhalt beschreiben. Das ist die Aufgabe, die die AfD in ihrem Antrag nicht angeht.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist zu befürchten, dass es durch Überregulierung zu einer Verzögerung der Entwicklung von innovativen Züchtungsmethoden in Europa kommt. Das würde zu Lasten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Züchter, insbesondere der kleinen und mittelständischen, gehen. Der Forschungsetat einer mittleren Universität ist endlich. Eine konsequente Forschung kann hier nur betrieben werden, wenn das Vorhaben nicht als ‚Gentechnik’ klassifiziert ist. Anderenfalls wird die Methode auf die großen Unternehmen beschränkt bleiben, denn diese haben in der Regel die Ressourcen, um den dann teuren und langwierigen Zulassungsprozess zu bestreiten. Diesen Ansatz vertritt die europäische Freisetzungs-Richtlinie. Und das sieht die FDP kritisch.

Wir Freie Demokraten setzen auf einen vorurteilsfreien und transparenten Umgang mit neuen Technologien, so auch bei der Gentechnik. Wir wenden uns dem Fortschritt zu. Bei aller moralischen Agitation begrüßen wir die Innovationen in der Gentechnik und den gentechnischen Züchtungsmethoden. Wir wollen von Forschung profitieren. Eine politische Regulierung sollte daher auf ein Mindestmaß reduziert sein. Wir wollen zu einer modernen Agrarbiotechnologie gelangen, die im Einklang mit Verbraucherschutz, der Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit steht.

Der AfD-Antrag ist weder geeignet, erforderlich noch angemessen, einen sachlichen Umgang mit diesem Thema herbeizuführen und wird von uns vollumfänglich zurückgewiesen.“

 

Es gilt das gesprochene Wort!