Oliver Kumbartzky zu TOP 3 + 7 „Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes“

Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky

In seiner Rede zu TOP 3 + 7 (Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens sowie zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

„Bevor ich auf die wesentlichen Punkte aus dem Gesetzentwurf eingehe, will ich der eingesetzten, unabhängigen Sachverständigenkommission für ihre Ausarbeitung danken. Der Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW folgt den Vorschlägen der Kommission. Es soll, wie vorgeschlagen, einen Wechsel zu einem modifizierten Pensionsmodell geben.

In dem vorgeschlagenen Modell wird die Altersentschädigung der Abgeordneten auf der Basis der jeweils aktuellen Grundentschädigung berechnet und ab dem 67. Lebensjahr an ehemalige Abgeordnete gezahlt. Die Altersentschädigung steigt mit jedem Jahr der Mandatszeit um 1,5 Prozent an. Auf diese Weise kann die jährlich aktuelle Entschädigungshöhe von jedermann nachvollzogen werden und es wird bei der Ermittlung der Altersentschädigung ein Maximum an Transparenz und Nachvollziehbarkeit erreicht. Abgeordnete erwerben nach fünfjähriger Mandatszeit im Landtag einen Anspruch von 7,5 Prozent und nach zehnjähriger Mandatszeit einen Anspruch auf 15 Prozent der Grundentschädigung als Altersentschädigung. Um eine Überversorgung zu vermeiden, wird die Altersentschädigung auf 60 Prozent der Grundentschädigung begrenzt. Wichtig ist dabei auch der Hinweis, dass laufende Einkünfte und Versorgungsbezüge der ehemaligen Abgeordneten aus öffentlichen Kassen auf die Altersentschädigung anteilig angerechnet werden.

Neu ist auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersentschädigung mit Abschlägen vor Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze. Die Vorschrift vollzieht hier die für die gesetzlich Rentenversicherten und die Landesbeamtinnen und -beamten geltenden Regelungen nach.

Die transparente Finanzierung erfolgt über eine von der Kommission vorgeschlagene Fondslösung. So werden in der aktiven Mandatszeit jährlich Mittel einer Versorgungsrücklage zugeführt. Die Höhe des monatlichen Zuführungsbetrages von 2.150 Euro je Abgeordnete an den Fonds orientiert sich an der Empfehlung der Sachverständigenkommission und entspricht dem arithmetischen Mittel der für weibliche und männliche Abgeordnete errechneten Beträge.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Reform mit Augenmaß vorgenommen und dass sie angemessen ausgestaltet wurde. Im Vergleich mit den anderen Bundesländern liegen wir mit der neuen Regelung übrigens am unteren Ende. Eine angemessene, zukunftsfähige Alterssicherung und Hinterbliebenenversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil einer die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichernden Entschädigung.

Nun zur Diätenentwicklung: Die Diäten sind in Schleswig-Holstein an die allgemeine Einkommensentwicklung der Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr gekoppelt. Die Übernahme dieser Entwicklung erfolgt also immer mit Verzögerung und es bedarf dafür keines extra Parlamentsbeschlusses. Die jetzt anstehende Anpassung bezieht sich also noch auf den Index 2019. Das ist ein sinnvolles und transparentes System. Und das wollen wir nicht ändern, auch nicht bei negativen Index-Entwicklungen. Man muss ja davon ausgehen, dass die allgemeine Einkommensentwicklung in diesem Jahr deutlich negativer ausfallen wird als 2019, so dass sich auch die Wirtschaftskrise in der weiteren Diätenentwicklung widerspiegeln wird. Wir bleiben dabei: Das bestehende Modell orientiert sich an der Lohnentwicklung der Menschen in Schleswig-Holstein. Und es ist fair, dass die Diäten natürlich auch sinken, wenn sich die allgemeine Einkommensentwicklung verschlechtert.

Was möchte die AfD also mit ihrem Antrag erreichen? Die AfD möchte eine Symboldebatte führen und die demokratischen Parteien in die Ecke derjenigen drücken, die sich vermeintlich selbst bereichern. Die AfD-Initiative und das AfD-Gerede retten aber keinen Erkrankten, keinen Unternehmer in Existenznot und keinen Angestellten in Kurzarbeit. Die Zukunft dieser Menschen hängt von Entscheidungen von fähigen Politikern ab, die gerade rund um die Uhr damit beschäftigt sind, die Pandemie einzudämmen und die Folgen abzufedern. Hier hält sich die AfD bequem zurück. Das ist der eigentliche Unterschied zwischen Ihnen und den demokratischem, engagierten, verantwortungsvollen Fraktionen des hohen Hauses!“