Oliver Kumbartzky zu TOP 4 "Änderung des Landesnaturschutzgesetzes"

Oliver Kumbartzky

In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes) erklärt der agrarpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

Ja, wir debattieren heute erneut über das Vorkaufsrecht. Und ja, es ist nach wie vor ein tiefer Eingriff in die Vertragsfreiheit. Es sorgt für Bürokratie und Frust.

Und um es gleich zu Beginn in Richtung CDU zu sagen: Mir ist der schwarz-grüne Koalitionsvertrag bekannt. Und die CDU-Rednerin wird gleich wieder sagen, dass dort dieselben Sätze zum Vorkaufsrecht drin stehen, wie im Koalitionsvertrag von Jamaika. Dem möchte ich entgegnen: Die Jamaika-Koalitionsverhandlungen sind bald sieben Jahre her! Und im verflixten siebten Jahr kann man auch mal Änderungen herbeiführen. Die Lage der Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert und der große Ärger über das Vorkaufsrecht ist noch größer geworden! Und es ist auch ziemlich scheinheilig, wenn sich Vertreter der Landes-CDU auf Bauerndemos hinstellen und die Ampel kritisieren, aber selbst nichts unternehmen, was in ihrer eigenen Hand liegt.

Und wenn der Passus aus dem Koalitionsvertrag so toll ist: Warum beschließt dann die Landes-CDU im Oktober letzten Jahres auf ihrem Landesparteitag einstimmig, dass man für die Abschaffung des Vorkaufsrechts ist? Warum ist auf dem Landesparteitag niemand aus der Fraktion aufgestanden und hat gesagt ‚Moment mal, wir haben einen tollen Koalitionsvertrag‘?

Ich kann mir vorstellen, dass die Ablehnung unseres Gesetzentwurfes dem ein oder anderen in der CDU-Fraktion nicht leichtfällt. Aber wissen Sie, was ich wirklich beschämend finde? Dass in der letzten Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses eine mündliche Anhörung abgelehnt wurde. Auch hier wieder: Auf Bauerndemos wird seitens der CDU groß von Dialog gesprochen, Umsetzung in der Praxis dann Fehlanzeige.

Es musste übrigens eine Sitzungsunterbrechung – beantragt von CDU und Grünen – her, um dann zu entscheiden, dass man keine mündliche Anhörung will. Der Kollegin Backsen war es sehr wichtig, nicht nochmal die Verbände einzuladen, weil ‚das am Abstimmungsergebnis eh nichts ändern wird‘. Das war und ist ganz schön respektlos. Dann können wir uns künftig ja sämtliche Anhörungen sparen, die den Grünen nicht passen. Und die CDU nimmt das einfach so stillschweigend hin.

Kurz nach der Abstimmung war dann klar, warum die Grünen es so eilig hatten, eine Anhörung abzulehnen. Die Pressemitteilung zur Ablehnung des Gesetzentwurfes war schon lange fertig und wartete nur noch auf den Versand. Dabei gab es in der schriftlichen Anhörung durchaus gute, weitere Argumente für die Abschaffung des Vorkaufsrechts. Hier einige Beispiele:

Das Vorkaufsrecht führt zu erheblichem Verwaltungsaufwand nebst bürokratischen Hürden und Kosten bei allen Grundstücksgeschäften. 

Das Vorkaufsrecht führt bei Ausübung zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Akteuren. 

Das Vorkaufsrecht entspricht nicht dem Grundsatz eines kooperativen Naturschutzes.

Das Vorkaufsrecht ist aus landwirtschaftlicher Sicht ordnungspolitisch verfehlt und ist zur Erreichung naturschutzrechtlicher Ziele nicht erforderlich. 

Das Vorkaufsrecht widerspricht Grundsätzen der agrarstrukturellen Schutznormen des Grundstücksverkehrsrechts, wonach eine Zersplitterung des Grundbesitzes zu verhindern ist.

Das Vorkaufsrecht wirkt sich kontraproduktiv in Bezug auf den Erwerb und die Verfügbarkeit von landwirtschaftlichen Flächen im freihändigen Erwerb aus. 

Das Vorkaufsrecht stellt die langfristige Überlebensfähigkeit für kleine und mittlere Betriebe in Frage.

Das Vorkaufsrecht ist nicht notwendig, da bereits über 38.000ha Eigentum der Stiftung gehören, wodurch eine extrem ausgeprägte Marktposition und freie Interaktion auf dem Markt für die Stiftung Naturschutz entstanden ist.

Das Vorkaufsrecht führt zur Entzweiung des ländlichen Raumes und zur Wettbewerbsverzerrung.

Das Vorkaufsrecht führt zur Zerstörung von Jagdbezirken im ländlichen Raum.

Das Vorkaufsrecht ist ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Privateigentümer und in den freien Flächenmarkt.

Abschließend mein Appell an die CDU-Fraktion: Auch wenn Sie heute gegen die Abschaffung des Vorkaufsrechts stimmen – opfern Sie die zukunftsfähige heimische Landwirtschaft nicht dem Koalitionsfrieden. Sorgen Sie dafür, dass die Stiftung Naturschutz nicht noch mehr Fläche aus der Produktion nimmt. Auch in den Niederungsgebieten muss Landwirtschaft möglich bleiben. Sorgen Sie für ordentliche Flurbereinigungsverfahren und Flächentausche. Bremsen Sie das MEKUN aus!
"

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort.