Oliver Kumbartzky zu TOP 4 „Änderung des Landesplanungsgesetzes“

Oliver Kumbartzky Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP Fraktion Schleswig-Holstein

In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landes-planungsgesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und landesplanungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

„Die Normsetzung ist eine oft langwierige Angelegenheit und die Landesplanung ist es gleich zweifach: Schon die Aufstellung des Landesentwicklungsplanes ist ein Kraftakt, der enorme personelle und zeitliche Ressourcen verschlingt. Und ist er einmal fertig und rechtskräftig, so wird er die gesamte untergeordnete Planung über Jahre beeinflussen. Das ist aus liberaler Sicht natürlich ein zweischneidiges Schwert: Denn Pläne können Innovation und Fortschritt nicht nur fördern, sondern auch behindern. Das passiert nicht mit böser Absicht, sondern ist schlicht der Tatsache geschuldet, dass bestimmte Entwicklungen nicht vorherzusehen sind, auf die wir uns deswegen auch nicht vorbereiten können. Ich denke da an den rasanten technischen Fortschritt, aber auch andere Entwicklungen. Die Wohnungssituation war beispielsweise vor 10-15 Jahren eine ganz andere und übrigens auch die Prognosen, wie sich der Wohnungsmarkt entwickeln wird. Natürlich ist ein Plan von den Erkenntnissen und Vorstellungen seiner jeweiligen Zeit geprägt. Und deswegen braucht es Raum für Flexibilität und Innovation.

‚Die Zukunft soll man nicht voraussehen, sondern möglich machen.‘ – Ich finde es gibt kein schöneres und treffenderes Motto für eine Landesplanung als dieser Satz des Autors Antoine de Saint-Exupéry. Auch eine Landesplanung muss es möglich machen, der Zukunft Raum zu geben. Es muss möglich sein, uns mit Entwicklungen und Neuerungen zu überraschen, die wir heute noch nicht für möglich halten. Wir brauchen daher entsprechende Instrumente, Neues auch ausprobieren zu können. Die jetzt im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgeschlagene Experimentierklausel ist ein solches Instrument. Sie wird keine Revolution des Planungsrechts auslösen und nicht alle Probleme der Zukunft lösen, aber sie schafft Raum für neues Denken und darum ist sie zweifelsohne das Herzstück der hier von der Landesregierung vorgelegten Novelle.

Auch die weiteren Vorschläge der Landesregierung scheinen mir durchaus sinnvoll. Dass das Mitglied der Landesregierung, welches für die Landesplanung verantwortlich ist, den Vorsitz des Landesplanungsrates innehat, ist dabei genauso pragmatisch und einleuchtend, wie die verstärkte Nutzung des Internets für die Bekanntmachung der Pläne. Die Flexibilisierung der Beteiligungsfrist ist sinnvoll und auch notwendig, weil es nichts nützt nur über überlange Verfahrensdauern in Deutschland zu jammern, wie etwa die neue Bundesspitze der SPD. Man muss auch etwas dagegen tun. Einen kleinen Beitrag werden wir im vorliegenden Gesetzentwurf leisten. Jamaika packt an, während andere das Wort ‚Planungsbeschleunigung‘ gerade erst lernen. Wir werden genug Zeit haben, die einzelnen Regelungen im Ausschuss näher zu diskutieren und zu beleuchten. Ich freue mich darauf. Lassen Sie uns dabei auch im Gespräch bleiben, wie wir weiter Freiräume schaffen und nutzbar machen, um das Potential unseres schönen Landes noch besser auszuschöpfen.

Machen wir die Zukunft gemeinsam möglich mit einem moderneren und flexibleren Landesplanungsgesetz.“