Datenschutz/ Fotografier-Verbot an Schulen

Stephan Holowaty: Beim Datenschutz sind Augenmaß und Realitätsbezug gefragt

Fotografierverbot

Anlässlich der Diskussion heute in den Lübecker Nachrichten um das Fotografier-Verbot an Schulen erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

„Datenschutz ist zweifelsohne eine wichtige Sache, besonders im digitalen Zeitalter. Das gute Ziel des Datenschutz und somit auch der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dürfen aber nicht als Gründe für überzogene und realitätsferne Verbote herangezogen werden. Einschulungen und Verabschiedungen sind wichtige Anlässe im Leben eines Schülers und seiner Familie. Es kann nicht sein, dass Familien aus vermeintlichen Datenschutzgründen zu Erinnerungszwecken keine Fotos mehr davon machen dürfen. Hier sind Augenmaß und Realitätsbezug gefragt. Denn der sowieso schon schlechte Ruf der DSGVO wird auch nicht besser, wenn man mit der Brechstange Verbote durchsetzen möchte.

Schulen haben das Hausrecht über ihre Räumlichkeiten und können daher selbstverständlich Foto- und Videoaufnahmen untersagen. Das kann man so machen, muss und sollte man aber nicht. Denn mit der DSGVO hat dies nichts zu tun. Das Bildungsministerium sollte daher für einen pragmatischen Datenschutz mit Augenmaß an den Schulen bei uns im Land sorgen. Ein schlichter Hinweis zu Beginn der Veranstaltung, dass Aufnahmen lediglich privat genutzt werden dürfen, würde vollkommen ausreichen.“