Stephan Holowaty: Digitalisierungsgesetz setzt starkes Zeichen, aber wir hätten uns auch mehr vorstellen können

Stephan Holowaty

Zum heute von der Landesregierung vorgestellten neuen Digitalisierungsgesetz erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

Das neue Digitalisierungsgesetz setzt ein starkes Zeichen und macht die Türen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein weit auf. Wir Freie Demokraten hätten uns jedoch auch deutlich mehr vorstellen können. Vor allem hätten wir uns mehr Verbindlichkeit bei der Umsetzung gewünscht. Offene Türen bedeuten noch nicht, dass die Behörden dann auch da durchgehen.

Die Kernelemente des Gesetzes finden auch bei der FDP Zustimmung: OpenData, die Regelung des KI-Einsatzes sowie viele Einzelverbesserungen schaffen einen soliden, zukunftsorientierten Rahmen für ein digitales Umfeld der öffentlichen Verwaltungen.

Wir hätten uns aber deutlich mehr Verbindlichkeit gewünscht, zum Beispiel bei der Einbindung der Kommunen: Viele für neue Anwendungen besonders wichtige Daten liegen bei den Kommunen und nicht beim Land. Eine flächendeckende Bereitstellung dieser Daten als offene Daten könnte neue Ideen noch mehr befeuern. Zudem sollte das OpenData-Portal zumindest offene Schnittstellen auch für die Freigabe von Daten durch private und öffentliche Unternehmen bieten.

Ein besonderes Hindernis für digitale Prozesse sind Schriftformerfordernisse bei Behördengängen. Wir Freie Demokraten hätten uns unter anderem gewünscht, dass Schriftformerfordernisse generell aufgehoben werden. Dazu gab es mehrere Vorschläge in der Landtagsanhörung. Behörden müssen ihre Prozesse systematisch überprüfen.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung führt nicht zu kurzfristigen Einsparungen. Konsequente Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltung und Gesellschaft sind eine Investition in Qualität, Wettbewerbsfähigkeit und mehr Service für Bürger und Unternehmen. Die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes bis Ende 2022 – termingerecht und in hoher Qualität – ist eine selbstverständliche, durch das Gesetz vorgegebene Aufgabe des Landes und der Kommunen.