Stephan Holowaty zu TOP 16 „Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit“

Abgeordneter Stephan Holowaty

In seiner Rede zu TOP 16 (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein – Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit unter Einschluss der Anforderungen an die organisatorische Struktur und Kompetenzausübung der Europäischen Union) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

„Die Präambel des Grundgesetzes unseres Staates, der Bundesrepublik Deutschland, gibt uns die Aufgabe, ‚als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen‘. Ein vereintes Europa. So steht das da. Wir sind stolz auf unser Bundesland, auf den echten Norden, auf das anerkanntermaßen glücklichste Bundesland. Aber wir wissen auch, wo wir stehen. Europapolitik ist zuerst Außenpolitik. Die Außenbeziehungen sind seit Gründung der Bundesrepublik Sache des Bundes. Die Struktur der EU wird nicht von den Bundesländern oder deren Verfassungen definiert. Die Bundesländer sind über Artikel 23 GG und damit über den Bundesrat eingebunden.

Der vorliegende Antrag der AfD ist mal kein Franchise-Antrag, der schon überall gestellt worden ist. Nein, freuen Sie sich nicht zu früh, denn geklaut hat die AfD trotzdem – und das zeigt auch die eigentliche Absicht der Herren von rechts. Artikel 3a Satz 1 der bayerischen Landesverfassung lautet: ‚Bayern bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, …‘. Klingt genauso wie Satz 1 des AfD- Antrages – gut abgeschrieben, aber trotzdem falsch. Die AfD macht nämlich aus dem ‚geeinten Europa‘ nun plötzlich eine ‚Gemeinschaft europäischer Staaten‘. Das ist etwas fundamental anderes. Vor 60 Jahren, Ende der 50er/Anfang der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts, ist die Vision des ‚Europas der Vaterländer‘ ein innovatives Konzept gewesen. Für Charles de Gaulle als damaliger französischer Präsident war dies der Startschuss für die europäische Einigung, die den Aufbau einer friedlichen Gemeinschaft in Europa vorantreibt. Dies war die historische Erkenntnis aus der furchtbaren ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts.

Wir sind heute 60 Jahre weiter. Wir haben gelernt, dass das europäische Projekt für ein friedliches Europa unerlässlich ist. Wir haben aber auch gelernt, dass ein geeintes Europa noch viel mehr Nutzen generieren kann. Gemeinsame Werte, Demokratie, Freiheit, Wohlstand, Umweltschutz, Reisefreiheit, gemeinsamer Markt, Europäischer Sozialfonds, Regionalentwicklung, ein europäisches Parlament und vieles mehr. Ein geeintes Europa hat – trotz aller auch großen Herausforderungen, die es auch weiterhin gibt – ein Maß an gemeinsamer Kooperation geschaffen, das weit über eine einfache ‚Gemeinschaft europäischer Staaten‘ hinausgeht. Die europäischen Wirtschaften und Gesellschaften sind eng miteinander verzahnt. Das sichert den Frieden, die gemeinsamen europäischen Werte.

Es entspricht unserer parlamentarischen Vorgehensweise, Gesetzesentwürfe im Ausschuss zu behandeln. Das tun wir auch hier. Halten wir aber fest: Zum Vorschlag der AfD gibt es bereits eine klare und zwar weitergehende Zielsetzung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Schleswig-Holstein hat keine Gesetzgebungskompetenz. Der Antrag ist ein weiterer Versuch, den europäischen Einigungsprozess um mehr als ein halbes Jahrhundert zurückzudrehen.“