Stephan Holowaty zu TOP 8 "Gesetz zur Förderung der Digitalisierung"

Stephan Holowaty

In seiner Rede zu TOP 8 (Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung und Bereitstellung von offenen Daten und zur Ermöglichung des Einsatzes von datengetriebenen Informationstechnologien in der Verwaltung) erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

Das Land Schleswig-Holstein betritt mit dem Digitalisierungsgesetz Neuland. Dieses Gesetz macht die Tür weit auf, um die Digitalisierung in den Behörden hier im Land voranzutreiben. Es ist ein Gesetz der Möglichkeiten, der offenen Türen, der Chancen. Darin ist es ein sehr starkes Gesetz. Offene Türen alleine bedeuten aber noch nicht, dass die Verwaltungen dann auch da durchgehen. Deshalb hätten wir Freie Demokraten uns auch noch deutlich mehr in diesem Gesetz vorstellen können.

Digitalisierung bedeutet nicht, lediglich überall einen Bildschirm hinzustellen. Bürger und Unternehmen erwarten, dass ihre Kontakte zur Verwaltung vor allem schnell, einfach und effizient sind. Niemand versteht, warum wir in Sekundenbruchteilen Überweisungen in jeden Winkel der Welt ausführen können, warum wir per Mausklick Waren aus aller Welt teilweise innerhalb Stunden geliefert bekommen – aber warum die kleinste Zeiteinheit in der öffentlichen Verwaltung der Monat zu sein scheint und Schlange stehen und Geduld haben Bürgertugend Nummer Eins sein müssen.

Schleswig-Holstein will und wird dies ändern. Anwendungen auf Basis von KI-Techniken werden in Zukunft zum intelligenten Assistenten unserer Verwaltungen werden und die Mitarbeiter in die Lage versetzen, schneller und mit mehr Fachinformationen entscheiden zu können. Besonders wichtig ist mir dabei auch der wirklich gute und klare Ansatz der Klassifizierung von Anwendungen in potentielle Risikoklassen und rechtliche Sicherheit für Bürger und Unternehmen durch die KI-Rüge: Am Ende werden bei aller Unterstützung die für Bürger erheblichen Entscheidungen nicht durch Maschinen, sondern durch Menschen getroffen.

Ob es um die 'Aufhebung von Schriftformerfordernissen' geht, um einen klaren rechtlichen Rahmen für den Einsatz von sogenannten KI-Techniken oder um offene Daten – dieses Gesetz macht die Türen weit auf, um Digitalisierung zu ermöglichen.

Ja, wir Freie Demokraten hätten uns unter anderem gewünscht, dass Schriftformerfordernisse generell aufgehoben werden und nicht nur in den im Gesetz genannten Einzelfällen. Dazu gab es mehrere Vorschläge in der Landtagsanhörung, denen wir gerne gefolgt wären. Auch bei den offenen Daten hätte mehr Verbindlichkeit gut getan. Viele wirklich spannende Daten liegen bei den Kommunen und den öffentlichen Unternehmen, nicht beim Land. Wir wollen mit offenen Daten ausdrücklich eine Umgebung für kreative Entwickler schaffen, um Lösungen zu entwickeln. Dazu brauchen sie aber verlässliche, flächendeckende Daten. Eine Straßenkarte ist nur dann wirklich spannend, wenn sie alle Straßen enthält.

Digitale Transformation für Bürger und Unternehmen findet in smart regions, smart cities und smart towns, also den Kommunen, statt. Norderstedt mit wilhelm.tel oder das Amt Hüttener Berge sind Vorreiter und nicht die Regel. Ich wünsche mir zum Beispiel in Zukunft die Förderung von Digitalisierungsprojekten, ähnlich wie von städtebaulichen Projekten.

Wir wünschen uns auch dass sich Dataport kundenorientierter, wettbewerbsfähiger und vor allem offener für die IT-Wirtschaft hier im Land aufstellt. Wir wünschen uns mehr Experimentierklauseln, mehr Investition in Dinge, die vielleicht auf den ersten Blick ihrer Zeit voraus scheinen. Wir denken auch weiter an Cybersicherheit oder zum Beispiel an eine einfach verständliche Datenschutz-Ampel für jede Anwendung der öffentlichen Hand. Es ist aber eindeutig das Verdienst auch dieses Gesetzes, dass Digitalisierung zum Thema wird und damit auch die Türen für viele von den von mir genannten Themen nunmehr offen sind.

Wir Freie Demokraten wünschen uns auch beim Thema 'Open Source' eine Entideologisierung der Debatte. Es macht mir große Sorgen, immer nur auf einen Anbieter zu setzen. Es macht mir aber genauso große Sorgen, wenn Digitalisierungsressourcen nicht für neue Prozesse und Ideen eingesetzt werden, sondern nur für einen Wechsel von einer Software zu einer anderen, ohne dass dabei ein Mehr an Funktionalität oder auch nur ein Mehr an Souveränität entsteht. Insbesondere der Bereich der Office-Programme, auf dem Arbeitsplatz, ist nicht ein simpler Austausch von Software 1 gegen Software 2. Die Praxis zeigt: Komplexe, meist undokumentierte Excel-Modelle, Datenbanken, Powerpoint- oder Word-Vorlagen und Makros, meist jahrelange beiläufige Entwicklungsleistungen der eigenen Mitarbeiter, sind für viele Vorgänge unverzichtbar. Und genau die können nicht auf Mausklick umgestellt werden, egal was eine bunte Werbefolie eines Dienstleisters eventuell versprechen mag.

Eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Digitalisierung ist die digitale Infrastruktur. Beim Glasfaserausbau kommt das Land richtig gut voran und behauptet seine Spitze im Bundesvergleich. Minister Albrecht hat das in seiner Pressekonferenz am Montag ja auch hervorgehoben. Daher möchte ich auch noch einmal die Chance nutzen, mich bei Minister Dr. Buchholz und seinem Team zu bedanken, die diese Fortschritte mit ihrem großen Engagement vorantreiben.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung führt nicht zu kurzfristigen Einsparungen. Konsequente Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltung und Gesellschaft sind eine Investition in Qualität, Wettbewerbsfähigkeit und mehr Service für Bürger und Unternehmen. Digitalisierung ist daher genauso grundlegende Infrastruktur wie die Sanierung der Landesstraßen, die grundlegende Reform der Kinderbetreuung, der Ausbau des ÖPNV oder die Frage der Krankenhaussanierung. Und gerade deshalb ist Digitalisierung keine Option. Sie ist ein Muss.

 

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Es gilt das gesprochene Wort