„Grundsätzlich gehört es auch zur Aufgabe des Ministerpräsidenten, die Interessen des Landes nach außen auf entsprechenden Veranstaltungen zu vertreten. Es gilt aber noch immer die Absprache im Ältestenrat, dass dieser dem Ministerpräsidenten eine entsprechende Freigabe erteilt, sofern dieser Veranstaltungen während laufender Plenardebatten zu besuchen beabsichtigt.
Dass sich Herr Albig über diese Absprache – und damit über das Verfassungsorgan Landtag – einfach hinwegsetzt, offenbart ein bedenkliches Demokratieverständnis. Der Landtag kann nicht hinnehmen, dass der Regierungschef meint, über allen Dingen schweben zu dürfen – und sich damit der parlamentarischen Arbeit entzieht.“