„Zunächst einmal ist es offensichtlich notwendig, mit mehreren Legenden aufzuräumen. Erstens: Flüchtlinge dürfen gar nicht abgeschoben werden. Sie genießen humanitären Schutz in der Bundesrepublik. Abgeschoben werden dürfen nur diejenigen, die keinen rechtlichen Aufenthaltsstatus haben.
Zweitens: Der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, war mit der Äußerung zu vernehmen, ‚wir‘ schieben nicht in den sicheren Tod ab. Wer behauptet, dass dies in der Bundesrepublik geschehe, verbreitet Fake News. Denn das wäre rechtlich gar nicht zulässig.
Drittens: Wenn die Koalition aber argumentiert, dass nach Afghanistan grundsätzlich nicht abgeschoben werden dürfe, weil Sicherheit und Würde der Menschen nicht gewährleistet werden könne, dann stellt sich die Frage, warum dies nicht auch für Gefährder und Straftäter gilt. Hier nimmt Rot-Grün-Blau offensichtlich in Kauf, dass deren Sicherheit und Würde beeinträchtigt werden kann. Dies widerspricht jedoch Art. 1 GG.
Dieser Widerspruch entlarvt die moralische Impertinenz, die diese Koalition vor sich herträgt. Die Koalition erweckt mit ihrem Verhalten den Eindruck, Deutschland sei ein Willkürstaat. Das ist nicht nur falsch, sondern untergräbt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.
Tatsächlich geht es der Koalition in dieser Frage um Wahltaktik. Es zeigt sich leider, dass der Ministerpräsident nicht ‚der gute Mensch von Schleswig-Holstein‘ ist, sondern vielmehr eine traurige Gestalt. Wer sich in der Runde der Ministerpräsidenten nicht äußert in einer Angelegenheit, die man selbst als wichtig erachtet, der handelt respektlos gegenüber seiner eigenen Verantwortung. Das ist am Ende einfach nur noch peinlich.“