Finanzen/HSH Nordbank

Wolfgang Kubicki: Die Behauptungen, in wenigen Jahren gehe es der HSH besser, hören wir seit Jahren

„Es ist richtig, dass Ministerin Heinold ein besonderes Augenmerk darauf richtet, dass Spekulationen über die Zukunftsfähigkeit der HSH Nordbank nicht von der Regierung ausgehen. Es muss aber öffentlich gesagt werden, dass es befremdlich, wenn nicht sogar unerhört ist, wenn der HSH-Vorstandsvorsitzende erklärt, dass die Bank nicht mehr überlebensfähig wäre, wenn Schleswig-Holstein und Hamburg nicht die Altlasten übernehmen.

 

Wir haben in der Vergangenheit lernen müssen, dass sich die Hoffnungen, die sich mit der Zuführung von mehreren Milliarden Euro Steuergeldern in die HSH verbunden haben, nicht erfüllt haben. Die FDP-Fraktion hat es dokumentiert: In den vergangenen Jahren hat sich jede öffentliche Verlautbarung Anfang eines jeden Jahres, warum die HSH Nordbank angeblich positiv in die Zukunft startet, als falsch herausgestellt. Und wenn wir jetzt in der Presse lesen müssen, dass abermals geplant sei, fünf Milliarden Euro Steuermittel zur Stützung der Bank einzusetzen, dann sind wir es dem Steuerzahler schuldig zu erklären, ob wir alles tun, um größtmöglichen Schaden vom Land abzuwenden. Der Aufruf aus dem parlamentarischen und administrativen Raum, bestimmte Dinge nicht öffentlich anzusprechen, sondern höchstens zu denken, um die Bank nicht noch weiter zu schwächen, ist im Zweifel undemokratisch – aber in jedem Falle töricht.

 

Wer sich die Bilanz der HSH aufmerksam durchliest, muss zwangsläufig feststellen, dass das Geschäftsmodell nicht funktioniert. Und faktisch sammelt die Bank aktuell im Immobiliengeschäft diejenigen Risiken wieder ein, die sie eigentlich vermeiden wollte. Ich sehe daher die vollmundigen Erklärungen kritisch, dass es der Bank in fünf Jahren wieder besser gehen soll. Diese Behauptungen hören wir seit Jahren.

 

Sollte das Parlament dem in Rede stehenden Modell der Gründung einer ‚Bad Bank‘ zustimmen, kündige ich für meine Fraktion schon jetzt eine Klage vor dem Verfassungsgericht an. Es ist dem Land aus guten Gründen rechtlich untersagt, unmittelbar oder mittelbar Spekulationsgeschäfte zu tätigen.“